Wehrmedizinische Monatsschrift

HEINZ-GERNGROß-FÖRDERPREIS 2020

EINLADUNG ZUM NACHWUCHSFORUM 2020 MIT VERLEIHUNG DES MIT 2500 EURO DOTIERTEN FÖRDERPREISES

Das Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie e. V. (DGWMP) hat im Oktober 2005 zur Erinnerung an seinen langjährigen Vizepräsidenten den „Heinz-Gerngroß-Förderpreis“ gestiftet. Oberstarzt Prof. Dr. Heinz Gerngroß (1947-2005) hat sich in besonderer Weise um die Aus-, Fort- und Weiterbildung junger Sanitätsoffiziere verdient gemacht. Der Preis wird jährlich verliehen. Absicht der Gesellschaft ist es, den Nachwuchs im Sanitätsdienst durch Auszeichnung eines wissenschaftlichen Vortrages auf dem Gebiet der Wehrmedizin, der Wehrpharmazie und ihrer Nachbargebiete zu fördern.

Der Preis ist mit insgesamt 2 500 Euro dotiert und wird an zwei Preisträger wie folgt vergeben:

1. Preisträger 1 500 Euro und

2. Preisträger 1 000 Euro.

Die feierliche Verleihung des Heinz-Gerngroß-Förderpreises 2020 erfolgt durch den Präsidenten der DGWMP im Rahmen des 51. Kongresses vom 22. - 24. Oktober 2020 in Rostock-Warnemünde.

Teilnehmerkreis

Zur Teilnahme aufgefordert sind Sanitätsoffizieranwärter(innen), Sanitätsoffiziere (auch der Reserve), Medizinalbeamte und angestellte Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte sowie Wissenschaftler oder wissenschaftlicher Nachwuchs anderer Fachgebiete, die sich mit wehrmedizinischen oder verwandten Fragestellungen befassen; die Bewerber(innen) dürfen am 31. Juli 2020 nicht älter als 33 Jahre sein.

Bewerbungsverfahren

Von dem beabsichtigten Vortrag ist eine gedruckte Kurzfassung (maximal 550 Worte, eine aussagekräftige in den Text integrierte Abbildung) einzureichen. Der Name des Bewerbers darf aus dem Text nicht ersichtlich sein; in die Kopfzeile der ersten Seite ist ein frei zu vergebendes Kennwort (Pseudonym) einzutragen. In einem beigefügten verschlossenen Umschlag mit dem gleichen Kennwort ist ein Bewerbungsvordruck mit folgenden Angaben/Inhalten zu übersenden:

Vordrucke können über die URL

http://dgwmp.de/heinz_gerngross_preis_dgwmp.html heruntergeladen werden.

Die Einsendung muss bis zum 31. Juli 2020 (Datum des Poststempels) erfolgen an:

Deutsche Gesellschaft für
Wehrmedizin und Wehrpharmazie e. V.

Bundesgeschäftsstelle

„Heinz-Gerngroß-Förderpreis 2020“

Neckarstraße 2a

53175 Bonn

Wissenschaftliche Inhalte

Der Vortrag muss auf eigenen Erkenntnissen oder Untersuchungen beruhen und in deutscher Sprache gehalten werden. Mögliche Vortragsinhalte:

Vortragsform

Der Vortrag ist in freier Form (ohne Manuskript) zu halten. Für die Medienprojektion ist ein zu Microsoft Powerpoint™ kompatibles Format zu benutzen. Die Vortragsdauer beträgt zehn Minuten zuzüglich fünf Minuten für die Diskussion.

Auswahl/ Bewertung

Für den Wettbewerb sind bis zu acht Vorträge zugelassen. Gehen mehr als acht Anmeldungen ein, entscheidet der durch den Präsidenten eingesetzte Organisationsausschuss an Hand der eingereichten Kurzfassungen über die Annahme. Die Bewerber werden zeitgerecht über Annahme bzw. Ablehnung ihres Vortrags benachrichtigt.

Die Reihenfolge der Vorträge beim Wettbewerb wird ausgelost. Über die Preisvergabe entscheidet ein Preisrichtergremium, welches aus einem Präsidiumsmitglied der DGWMP, einem Vertreter aus der Führung des Kommando Sanitätsdienst, einem Sanitätsoffizier der Reserve und bis zu zwei weiteren durch den Präsidenten der DGWMP zu benennenden Preisrichter(innen) besteht. Bei deren Auswahl sollen auch die Approbationen der Vortragenden berücksichtigt werden.

Bewertet werden fachlich wissenschaftliche Aussage, wehrmedizinische Relevanz, Zeitmanagement, Vortragstechnik, Qualität der präsentierten Medien und Diskus­sionssouveränität.

Publikation

Die eingereichten Kurzfassungen sind unmittelbar nach dem Kongress in elektronischer Form mit Angabe des Autors/der Autorin an die Schriftleitung der Wehrmedizinischen Monatsschrift (WMM) zu übermitteln. Sie werden dort zeitnah zur Veranstaltung zusammen mit einem Bericht über den Wettbewerb abgedruckt. Kurzfassungen nicht angenommener Vorträge können im Einzelfall ebenfalls abgedruckt werden.

Die Preisträger verpflichten sich, binnen drei Monaten nach der Preisverleihung ein den Autorenhinweisen der WMM entsprechendes Manuskript einzureichen; Einzelheiten hierzu werden ihnen durch den Schriftleiter der WMM mitgeteilt. Deshalb dürfen die Vortragsinhalte bis zur Preisverleihung auch nicht veröffentlicht oder zu einem anderen Wettbewerb eingereicht werden. Prämierte Vorträge gehen in das Eigentum der DGWMP über.

Mit Einreichung der Arbeit wird der Speicherung sowie der satzungskonformen Nutzung und Veröffentlichung von personenbezogenen Daten gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom 25. Mai 2018 zugestimmt.

Dr. med. Stephan Schoeps

Generalstabsarzt

Präsident der DGWMP e. V.

Bundesgeschäftsstelle

Neckarstraße 2a

53175 Bonn

Tel.: 0228 632420, Fax 0228 698533

E-Mail: bundesgeschaeftsstelle@dgwmp.de

www.dgwmp.de