Oberfeldarzt d. R. Priv.-Doz. Dr. med. habil. Philip H. Zeplin zum außerplanmäßigen Professor ernannt
Oberfeldarzt d. R. Priv.-Doz. Dr. med. habil. Philip H. Zeplin, Chefarzt der Privatklinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie an der Schlosspark Klinik Ludwigsburg, wurde zum außerplanmäßigen Professor der Eberhard Karls Universität Tübingen ernannt.
Philip Zeplin trat 1995 als Grundwehrdienstleistender beim Panzeraufklärungsbataillon 2 in die Bundeswehr ein, von wo er als Zeitsoldat und Reserveoffizieranwärter zum Sanitätsregiment 13 wechselte. Nach dem Medizinstudium in Köln und Würzburg absolvierte er seine Ausbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie und zum Handchirurgen am Universitätsklinikum Würzburg. Dort wurde er promoviert und habilitierte sich. Im Jahre 2012 wechselte er als Oberarzt an das Universitätsklinikum Leipzig, bevor er schließlich 2015 die Leitung der Privatklinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie an er Schlosspark Klinik Ludwigsburg übernahm.
Prof. Dr. Zeplin wurde für seine herausragenden wissenschaftlichen Leistungen auf dem Gebiet der plastisch-chirurgischen Biomaterialforschung 2014 mit dem von-Langenbeck-Preis der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie und 2016 mit dem Ferdinand-Sauerbruch-Forschungspreis der Berliner Chirurgischen Gesellschaft ausgezeichnet.
Parallel zu Klinik und Forschung engagierte sich Prof. Dr. Zeplin auch als Reservist im Sanitätsdienst der Bundeswehr, wo er aktuell als Brigadearzt im Stab der Luftlandebrigade 1 in Saarlouis beordert ist. Zudem bekleidet er das Amt des Sekretärs im Wissenschaftlichen Komitee der Confédération Interalliée des Officiers Médicaux de Réserve (CIOMR) und des Beauftragen Sanitätsdienst im erweiterten Vorstand der Landesgruppe Baden-Württemberg im Reservistenverband. In mehr als 50 Reservedienstleistungen – mehrfach auch im Rahmen der Hochwasserhilfe – stellte er sein Engagement für den Sanitätsdienst und seine Bereitschaft, seine zivilberufliche Expertise in die Wehrmedizin einzubringen, eindrucksvoll unter Beweis.
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