Wehrmedizinische Monatsschrift

RESILIENZ STÄRKEN

Wehrdisziplinare Ermittlungen –
Relevanz für Prävention und Psychotherapie

Antje Bühler a, Ulrich Wesemann a, Peter L. Zimmermann a, Gerd D. Willmund a

a Bundeswehrkrankenhaus Berlin, Psychotraumzentrum der Bundeswehr

 

Zusammenfassung

Auf der Grundlage bisheriger Forschungsergebnisse aus der Forensischen Psychologie sowie Militärepidemiologie werden in dieser theoretischen Analyse Protektivfaktoren abgeleitet, die eine gesundheitsförderliche Verarbeitung belastender wehrdisziplinarer Vernehmungen begünstigen können. Diese Protektivfaktoren können bei Prävention sowie Therapie von militärischen Patienten beeinflusst werden. Zu ihnen gehören Einheitskohäsion, unter Berücksichtigung der Beziehung zu den Kameraden und Vorgesetzten, sowie der Kohärenzsinn. Der Kohärenzsinn könnte über die wahrgenommene Prozess- und Ergebnisgerechtigkeit der Vernehmungen/Ermittlungen sowie die wahrgenommene Sinnhaftigkeit, Verstehbarkeit und Handhabbarkeit der Vernehmungserfahrung beeinflusst werden.

Schlüsselworte: militärische Ermittlungen, psychische Gesundheit, Protektivfaktoren, Einheitskohäsion

Keywords: military investigations; mental health; protective factors, unit cohesion

Fallvignette 1:

Mehrere Bundeswehrsoldaten wurden bei einem Sprengstoffanschlag in Afghanistan getötet. Die zum Teil schwerverwundeten Soldaten wurden nachfolgend mittels StratAirMedEvac repatriiert und zusammen in einem Bundeswehrkrankenhaus untergebracht. Die beteiligten, psychisch belasteten Soldaten mussten durch Ermittler zum Hergang des Geschehens befragt werden, um den Tatablauf zu rekonstruieren. In den darauffolgenden psychotherapeutischen Gesprächen berichteten die Vernommenen über psychische Belastungen auch aufgrund der Vernehmungssituation.

 

Fallvignette 2:

Aufgrund von Beschwerden von Soldaten über das Verhalten ihres direkten Vorgesetzten, eines Gruppenführers, ist der Disziplinarvorgesetzte verpflichtet gegen diesen zu ermitteln. In der Folge wird der Beschuldigte vom Dienstposten entbunden. Aus Angst um den suizidalen beschuldigten Soldaten bringt ein Familienangehöriger diesen in das Bundeswehrkrankenhaus.

 

Fallvignette 3:

Während der militärischen Ausbildung verstirbt ein Soldat in der militärischen Unterkunft. Kameraden leisten zuvor vergeblich „Erste Hilfe“.

Die teilweise unter Schock stehenden Soldaten werden durch multidisziplinäre militärische und zivile Befragungsteams nach Tathergang, Schuld und Verantwortung befragt sowie nach der Vermeidbarkeit des Ereignisses und einem potenziellen Versagen der militärischen Führung. Gleichzeitig setzen traumatypische Reaktionen ein. Es zeigen sich typische Belastungsreaktionen auf traumatische Ereignisse, Schuldgefühle – unabhängig von einer tatsächlichen rechtlichen Schuld – sowie gegenseitige Schuldzuweisungen.

Hintergrund

Die besonderen Bedingungen eines Auslandseinsatzes gehen nicht selten mit potenziell traumatisierenden Ereignissen wie Beschusssituationen, IED-Ansprengungen oder ähnlichen Szenarien einher, die dann sowohl militärpolizeiliche als auch staatsanwaltliche Ermittlungen nach sich ziehen können. Bei über 20 % der aus den Einsatzgebieten zurückgekehrten deutschen Soldaten 1 treten psychiatrische Erkrankungen auf, die zum Teil auch auf potenziell traumatisierende Ereignisse zurückgehen.

Im Rahmen der psychiatrischen oder psychotherapeutischen Anamnese an Bundeswehrkrankenhäusern (Bw(Z)Krhs) ist es gängige Praxis, soldatische Patienten nach ausstehenden Wehrdisziplinarverfahren (und auch anhängigen zivilen Verfahren) zu fragen. Jedoch gibt es bisher kaum Studien zur Rolle von Rechtsverfahren im Allgemeinen bei der Entwicklung und Chronifizierung psychischer Störungen. Genauso wenig wurde untersucht, wie im Rahmen von Psychotherapie, Rehabilitation und Reintegration berücksichtigt werden kann, dass ein Patient sich in einem Rechtsverfahren befindet. Es existieren keine Statistiken zur Anzahl wehrdisziplinarer Vernehmungen. Die im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) geführten jährlichen Statistiken erfassen nur die durch ein Truppendienstgericht verhängten Disziplinarmaßnahmen.

Wenn ein Verdacht auf disziplinare Verfehlungen oder Gesetzesverletzungen von Seiten bewaffneter Streitkräfteangehöriger besteht, sind Ermittlungen nach der Wehrdisziplinarordnung (WDO) bzw. Strafprozessordnung (StPO) ausnahmslos rechtlich verpflichtend (§ 32 WDO, § 152 Abs. 2 StPO, § 160 und § 163 StPO). Ermittlungen innerhalb der Streitkräfte unterscheiden sich dabei systematisch von Ermittlungen im Rahmen des zivilen Strafrechts:

Im Unterschied zu polizeilichen Ermittlern im Rahmen des Strafrechts haben die meisten militärischen Ermittler (zumeist Disziplinarvorgesetzte in Personalunion) eine große Anzahl weiterer Aufgaben zu erfüllen. Zu diesen gehören das Führen im Gefecht und das Sicherstellen der Einsatzfähigkeit und Einsatzbereitschaft im unterstellten Bereich. Sie ermitteln als Vorgesetzter und Kamerad unter Kameraden.

In der Regel gehen diesen Ermittlungen und Vernehmungen belastende und teilweise auch traumatische Ereignisse voraus, wie im Fall von Verwundung und Tod – einschließlich Suizid – im Auslandseinsatz. Im Gegensatz zur Forschung im Bereich strafrechtlicher Ermittlungen gibt es hierzu im militärischen Kontext kaum Studien. Jedenfalls war dies das Ergebnis einer systematischen Literaturrecherche in den Datenbanken PubMed, ERIC, MEDLINE, PsychArticles, PsycINFO, PSYNDEX und SocINDEX mit den Suchbegriffen „military“ and „investigation“ sowie „military and interrogation“ für den Publikationszeitraum bis einschließlich August 2019. Eine Ausnahme bilden zwei US-amerikanische Studien zu dem Spezialfall der Ermittlung bei Verdacht auf Verletzungen des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung [5][24]. Eine genauere Kenntnis der Zusammenhänge würde erlauben, Präventions- sowie kurative Maßnahmen mit Relevanz für Psychotherapie, Rehabilitation und Reintegration in die militärische Einheit abzuleiten.

Auf der Grundlage der Forschungsergebnisse der Forensischen Psychologie sowie Militärepidemiologie wird in diesem Artikel eine Forschungsstrategie und -methodik skizziert. Unser Ziel ist dabei, die relevanten Risiko- und Schutzfaktoren herauszuarbeiten, die für eine gesunde Verarbeitung von belastenden Vernehmungserfahrungen gesundheitsförderlich sind.

Salutogenetischer Ansatz

Zunächst soll ein salutogenetischer Blick auf Risiko- und Schutzfaktoren in Vernehmungen/Ermittlungen geworfen werden.

Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wird der Leitbegriff „Risikofaktoren“ epidemiologisch definiert als

„.... erhöhte Wahrscheinlichkeit eine bestimmte Krankheit zu erwerben, einen bestimmten Gesundheitsschaden zu erleiden, eine definierte Selbst-, Interaktions- oder Entwicklungsstörung auszuprägen, Lebensqualität zu verlieren oder vorzeitig zu versterben [12]. Protektiv- oder Schutzfaktoren werden hierzu als das Gegenstück definiert.“ [25]

Sie lassen sich analog in distale Randbedingungen (z. B. niedriger versus hoher sozioökonomischer Status), proximale Beziehungseinflüsse (niedrige versus hohe soziale Unterstützung) und internale Schutzfaktoren (niedrig versus hoch ausgeprägter Kohärenzsinn) aufschlüsseln. Wenn auch heute noch pathogenetische gegenüber salutogenetischen Konzepten dominieren, wollen wir hier aus den folgenden Gründen eine salutogenetische Perspektive und somit einen Fokus auf Protektivfaktoren einnehmen, um

(a) Präventionsmaßnahmen zur Erhaltung von Gesundheit und

(b) Interventionsstrategien zur Therapie von Störungen und Krankheiten auf der Basis einer Ressourcenaktivierung zu entwickeln [8].

Dabei wollen wir uns auf die Aspekte von Risiko- bzw. Protektivfaktoren in Bezug auf disziplinare Vernehmungen fokussieren, die beeinflussbar und veränderbar sind, die also durch Präventions- und kurative Interventionsmaßnahmen von einem Risiko- zu einem Protektivfaktor werden können.

Zwei zentrale Protektivfaktoren, die in systematischen Reviews und Meta-Analysen genannt werden, sind der proximale Beziehungseinfluss soziale Unterstützung [4][ 29][38] und der internale Protektivfaktor Kohärenzsinn nach ANTONOVSKY [2] (z. B. [11][33]). Während ­Antonovsky den Kohärenzsinn jenseits des 30. Lebensjahrs als stabil und wenig beeinflussbar betrachtete, belegen Studien, dass dieser auch jenseits der 30 Jahre positiv und bedeutsam durch Interventionen beeinflusst werden kann [35].

Abb. 1: Fragestellung: Welche militärspezifischen Protektivfaktoren sind für die gesunde Verarbeitung belastender wehrdisziplinarer Ermittlungen/Vernehmungen relevant?

Aktueller Forschungsstand

Auswirkungen strafrechtlicher Ermittlungen auf die Vernommenen

Die Forschungsergebnisse zu gesundheitlichen Aus­wirkungen strafrechtlicher Vernehmungen sind sehr ­heterogen. Sie unterscheiden sich in Hinsicht auf Vernehmungsphase und Vernehmungskontext (z. B. die Erstvernehmung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft vor Gericht), die untersuchten Einflussfaktoren und die Forschungsmethodik. Zumeist fokussieren diese Studien auf die Perspektive der mutmaßlichen Opfer von Straftaten, zumeist auf weibliche mutmaßliche Opfer von Sexualdelikten [10][13][16][26][27][28][30]. Studien zu den Auswirkungen von Vernehmungen auf die mentale Gesundheit von Beschuldigten [15][21][23] oder der Vernehmenden [5] sind Ausnahmen. In Studien zu vernommenen Beschuldigten wird von Symptomen mit Krankheitswert berichtet wie Schlaflosigkeit oder Stressreaktionen, die eine Erschöpfung der Stressressourcen indizieren [15][18]. Trotz der geringen Anzahl und der Heterogenität der Studien weisen diese darauf hin, dass eine Reihe von Faktoren im Rahmen des Ermittlungsverfahrens Einfluss auf die psychische Gesundheit der Vernommenen haben (können):

Das Verständnis und die wahrgenommene Sinnhaftigkeit des Rechtsverfahrens betreffen unmittelbar zwei Aspekte des zentralen internalen Protektivfaktors des Kohärenzsinns [2]: Verständlichkeit und Sinnhaftigkeit der Lebenserfahrungen. Die wahrgenommene Verfahrens- und Ergebnisgerechtigkeit können auch als die zentralen Voraussetzungen für positive Beeinflussung des Kohärenzsinns betrachtet werden, als die Bedingungen der Konsistenz und Entscheidungen auf der Grundlage sozial geteilter Werte. Sie fördern das Gefühl, dass die Welt verständlich und sinnhaft ist. Das Verständnis des Rechtsverfahrens kann die Überforderung reduzieren und die Situation als handhabbarer erscheinen lassen. Die Wahrnehmungen der Herausforderungen des Lebens stellt die dritte Facette des Kohärenzsinns dar.

In Bezug auf militärspezifische Vernehmungen/Ermittlungen existieren keine validierten Untersuchungsinstrumente zur Erfassung dieser Faktoren.

Militärepidemiologische Forschung: Militärspezifische Protektivfaktoren

Neben allgemeingültigen Protektivfaktoren für die psychische Gesundheit wurden in der militärepidemiologischen Forschung militärspezifische Protektivfaktoren identifiziert. Zu diesen gehören die Einheitskohäsion [1][3][6][7][19][20], die wahrgenommene Sinnhaftigkeit der militärischen Aufgabe [32][34] und die wahrgenommene (prozedurale und interaktive) Gerechtigkeit des militärischen Vorgesetzten [9]. In diesen militärspezifischen Protektivfaktoren finden sich wiederum die zentralen Protektivfaktoren für psychische Gesundheit im Allgemeinen wieder: soziale Unterstützung als die militärspezifische Form „Einheitskohäsion“ und „wahrgenommene Gerechtigkeit des militärischen Vorgesetzten“ als einer der Einflussfaktoren auf den Kohärenzsinn.

Im Unterschied zur anglo-amerikanischen militärepidemiologischen Forschung wurde in Deutschland der Protektivfaktor der Einheitskohäsion („Kameradschaft“ im Umgangssprachgebrauch) noch nicht untersucht [17]. In der deutschen militärsoziologischen Forschung hingegen wurde „Kameradschaft“ am häufigsten als relevanter Faktor für die Einsatzbereitschaft genannt und „Rechtsunsicherheit“ als dritthäufigstes Motivationshindernis für einen erneuten Auslandseinsatz [31].

Zusammenhänge zwischen disziplinaren Vernehmungen und dem Protektivfaktor Einheitskohäsion wurden bisher weltweit noch nie untersucht. Die Ergebnisse von NAMROW et al. [243] indizieren, dass ein Teilaspekt von Einheitskohäsion, die Beziehung zum Disziplinarvorgesetzten, während der disziplinaren Ermittlungen gezielter analysiert werden sollte: 50 % der mutmaßlichen Opfer von sexuellem Fehlverhalten berichteten, unzufrieden mit der Führungskommunikation während der Ermittlungen zu sein. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages wies in seinem Jahresbericht 2013 darauf hin, dass sich auch das Unterlassen der disziplinaren Ermittlung negativ auf die militärische Einheit auswirken kann.

Der Zusammenhang zwischen der Einsatzfähigkeit und Einsatzbereitschaft einerseits und den angenommenen Protektivfaktoren der wahrgenommenen Sinnhaftigkeit der disziplinaren Ermittlungen und der wahrgenommenen Gerechtigkeit der disziplinaren Ermittlungen/Vernehmungen andererseits war ebenfalls noch nie Gegenstand der Forschung.

Abb. 2: Vernehmungsspezifische Protektivfaktoren für die Einsatzfähigkeit und Einsatzbereitschaft

Welche Präventions- und Interventionsmaßnahmen könnten daraus abgeleitet werden?

Die Verarbeitung der Vernehmungs- und Ermittlungserfahrung kann sowohl durch Interventionen präventiv beeinflusst werden als auch im Rahmen der Psychotherapie bearbeitet werden.

Ansatzpunkte und Zielgruppen sind

Schlussfolgerungen für die Forschungsstrategie

Aufgrund fehlender Statistiken zu wehrdisziplinaren Ermittlungen, fehlenden Forschungsergebnissen und Forschungsinstrumenten sowie der erheblichen Komplexität der Zusammenhänge zwischen der Wahrnehmung und Verarbeitung des Forschungsgegenstandes stehen zunächst drei notwendige Schritte an, um eine Grundlage zu schaffen:

  1. Bewertung der quantitativen Relevanz des wahrgenommenen Zusammenhangs zwischen eigener Gesundheit und Vernehmungen aus Sicht der Vernommenen.
  2. Zur multiperspektivischen Hypothesengenerierung in Bezug auf die Zusammenhänge zwischen Vernehmungen und Einsatzfähigkeit und Einsatzbereitschaft: Qualitative problemzentrierte Tiefeninterviews durch alle unmittelbar Beteiligten (erkrankte und gesunde vernommene Soldaten und Soldatinnen im Status „Zeuge“ oder „Beschuldigter Soldat“, vernehmende Disziplinarvorgesetzte, Wehrdisziplinaranwälte, Vertrauenspersonen sowie unmittelbar Beteiligte im Rahmen der Prävention oder Intervention, wie Truppenpsychologen, Psychiater und ärztliche sowie psychologische Psychotherapeuten).
  3. Zur Hypothesentestung: Die Validierung von Untersuchungsinstrumenten zur Erfassung der relevanten Einflussfaktoren:

    (1) Wahrgenommene Vorteilhaftigkeit und Gerechtigkeit des Ergebnisses,

    (2) wahrgenommene prozedurale und interaktionale Gerechtigkeit (Respekt, empathisch-freundlicher Vernehmungsstil, die Möglichkeit zur Darstellung der eigenen Sichtweise, Transparenz, Neutralität, Unvoreingenommenheit),

    (3) wahrgenommene Sinnhaftigkeit des Verfahrens und

    (4) Einheitskohäsion.

Diese Forschungsmethodik dient dazu, Einsichten in die Zusammenhänge zwischen militärischen disziplinarrechtlichen Ermittlungen einerseits und der Einsatzfähigkeit und Einsatzbereitschaft andererseits zu gewinnen.

Auf der Grundlage von „Good Practices“ und „Lessons Learned“ ist geplant, Handlungsleitlinien und Weiterbildungen zu entwickeln. Zu diesem Zweck sollen Fokusgruppen mit den an den disziplinaren Vernehmungen/Ermittlungen Beteiligten durchgeführt werden.

Literatur

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Manuskriptdaten

Zitierweise

Bühler A, Wesemann U, Zimmermann PL, Willmund GD: Wehrdisziplinare Ermittlungen – Relevanz für Prävention und Psychotherapie. WMM 2021; 65(3-4): 148-152.

Für die Verfasser

Regierungsdirektorin Dr. phil. Antje Bühler

Bundeswehrkrankenhaus Berlin

Psychotraumazentrum der Bundeswehr

Scharnhorststr. 13, 10115 Berlin

E-Mail: anb@ptzbw.org
antjebuehler@bundeswehr.org


1 Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Beitrag überwiegend nur das Maskulinum (also Soldat, Patient usw.) benutzt; gemeint sind damit immer alle Geschlechter.