Wehrmedizinische Monatsschrift

Aus dem Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr Potsdam
Forschungsbereich Militärmedizin und Sanitätsdienst

Der „Zentrale Sanitätsdienst der Bundeswehr“
als eigenständiger Organisationsbereich

Zur Geschichte einer konsequenten Entwicklung

Ralf Vollmuth

 

Einleitung

Auf der Grundlage des vom Planungsstab des Bundesministeriums der Verteidigung erarbeiteten und von Bundesminister Rudolf Scharping gezeichneten Konzeptes „Die Bundeswehr – sicher ins 21. Jahrhundert. Eckpfeiler für eine Erneuerung von Grund auf“ 1 vom 5. Juni 2000 begann vor 20 Jahren, im Frühjahr 2001, im Sanitätsdienst der Bundeswehr ein Prozess der Umgliederung, der vordergründig betrachtet in der „Gründung“ eines neuen Organisationsbereichs „Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr“ mündete. Bei genauerem Hinsehen wird jedoch deutlich, dass der Sanitätsdienst schon seit dem Aufbau der Bundeswehr sowohl planerisch als auch in der Umsetzung die vierte Säule neben den drei Teilstreitkräften Heer, Luftwaffe und Marine bildete. Im Laufe der Jahrzehnte erfolgten eine immer stärkere Emanzipation dieser Säule und eine Anpassung des Sanitätsdienstes sowie der Stellung des Inspekteurs des Sanitätsdienstes (bis 1994 des Inspekteurs des Sanitäts- und Gesundheitswesens) 2 an die modernen Anforderungen einer Teilstreitkraft beziehungsweise eines Organisationsbereichs, so dass diese Umgliederung nicht als wirkliche Novität zu bewerten ist, sondern als (vorerst) letzter und konsequenter Schritt einer jahrzehntelangen Entwicklung.

Erfahrungen aus dem Zweiten Weltkrieg

Den Erfahrungshintergrund für den Aufbau der neuen deutschen Streitkräfte und damit selbstverständlich auch des Sanitätsdienstes in den frühen 1950er Jahren bildeten die Strukturen der Wehrmacht und die Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus dem Zweiten Weltkrieg. Heer, Luftwaffe und Marine hatten über eigene, in die Führungsstrukturen der Teilstreitkräfte eingebundene Sanitätsdienste mit jeweils eigenen Sanitätschefs beziehungsweise Sanitätsinspekteuren verfügt, woraus unterschiedliche Strukturen, ungleiche personelle und materielle Ressourcen und nicht zuletzt auch Streitigkeiten, Egoismen, Konkurrenzverhältnisse und Kompetenzgerangel resultierten – alles in allem Faktoren, die die Effizienz der sanitätsdienstlichen Versorgung wesentlich beeinträchtigten. 3 Nachdem diese Mängel im Laufe des Krieges immer mehr zutage traten, wurde im Juli 1942 als gemeinsames Führungsorgan der Sanitätsdienste im Oberkommando der Wehrmacht das Amt „Chef des Wehrmachtsanitätswesens“ geschaffen. Die Funktion wurde zunächst in Personalunion vom Heeressanitätsinspekteur wahrgenommen, was sich aufgrund einer schwachen Stellung, einer unzureichenden Weisungslage und personellen Ausstattung sowie Befindlichkeiten bei Luftwaffe und Marine als wenig sinnvoll und durchsetzungsfähig erwies. Im August 1944 wurden zwar beide Aufgabenbereiche personell getrennt und der Chef des Wehrmachtsanitätswesens durch eine neue Weisungslage gestärkt, was jedoch keine grundlegende Verbesserung der Situation und Effizienzsteigerung bewirken konnte. 4

Die Gründerjahre der Bundeswehr

Obschon in der Vorläuferorganisation des 1955 gegründeten Bundesministeriums für Verteidigung, dem sogenannten „Amt Blank“ („Dienststelle des Bevollmächtigten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen“), ein Sanitätsdienst zunächst personell wie auch in planerischer Hinsicht unterrepräsentiert war, stand dessen ungeachtet die sanitätsdienstlich-medizinische Versorgung und deren Ausgestaltung in den neuen Streitkräften auf der Agenda. Erste wirkliche organisatorische Strukturen innerhalb der Planungsabteilung des Amtes Blank in Form von Hilfsreferaten Sanitätswesen waren ab April 1953 in den Gruppen Heer und Gesamtstreitkräfte der Logistik, also dem Bereich G 4, zugeordnet, was auch eine spätere Unterstellung des Sanitätswesens unter dem Dach der Logistik befürchten ließ. Doch die Entwicklung ging über mehrere Zwischenschritte und begleitet von vielen Diskussionen im militärischen, standespolitischen und parlamentarischen Bereich in eine andere Richtung. Im November 1955, also nach der Ausgliederung des Amtes Blank aus dem Bundeskanzleramt (dem es organisatorisch angehört hatte) und der Umgliederung in das neue Bundesministerium für Verteidigung im Juni 1955, wurde in der Abteilung „Streitkräfte“ die Unterabteilung „Gesundheitswesen“ eingerichtet, in deren Zuständigkeit unter anderem die Erarbeitung von Organisationsform und Gliederung des neuen Sanitätsdienstes lag. 5

Unterstützung durch die zivile Ärzteschaft

Wesentlichen Anteil an der gleichberechtigten Eingliederung des Sanitätsdienstes in die Führungsstrukturen des BMVg und seiner Konzeption in den Anfangsjahren der Bundeswehr hatten die zivilen ärztlichen Standesorganisationen, das heißt der „Deutsche Ärztetag“ und die „Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Ärztekammern“ als Vorgängerorganisation der Bundesärztekammer. Gefordert wurden unter anderem eine selbständige Abteilung im Verteidigungsministerium und ein eigener Sanitätschef. 6 Die Forderungen waren im Übrigen nicht nur von tagespolitischer Bedeutung, sondern sind tief im Bewusstsein der verfassten deutschen Ärzteschaft verankert. In einem 1997 erschienenen historischen Rückblick zum 50-jährigen Bestehen der Bundesärztekammer stellt deren ehemaliger Präsident Karsten Vilmar mehr als 40 Jahre später explizit dar, dass die deutsche Ärzteschaft vor dem Hintergrund der „weltpolitischen Veränderungen der Nachkriegsjahre“ bereits in den frühen 1950er Jahren auf die Ausgestaltung des Berufsbildes der Sanitätsoffiziere und der Einbindung des Sanitätsdienstes in die militärischen Strukturen „entscheidenden Einfluß“ genommen habe; er schreibt unter anderem:

„Der 58. Deutsche Ärztetag 1955 in Baden-Baden richtete in einer Entschließung an die Bundesregierung die dringende Bitte, ‚beim organisatorischen Aufbau der künftigen deutschen Streitkräfte dem Sanitätswesen die seiner Wichtigkeit für Gesundheit und Leben der deutschen Soldaten und des deutschen Volkes entsprechende Stellung zu geben‘. Der 59. Deutsche Ärztetag wiederholte 1956 mit Nachdruck diese Forderungen [...].

Daß heute der Sanitätsdienst der Bundeswehr einen den anderen Inspekteuren der Teilstreitkräfte gleichgestellten Inspekteur des Sanitätsdienstes hat, ist somit zu einem nicht unwesentlichen Teil den Bemühungen der deutschen Ärzteschaft zu verdanken. Damit wurde gleichzeitig eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Sanitätsdienst der Bundeswehr und der verfaßten Ärzteschaft begründet.“ 7

Der Sanitätsdienst als Politikum

Auch Bundeskanzler Konrad Adenauer scheint ein nachhaltiger Unterstützer der Verankerung des Sanitätsdienstes in der Spitzengliederung des Verteidigungsministeriums gewesen zu sein, wie ein Telegramm Adenauers an das Auswärtige Amt und den Staatssekretär im Verteidigungsministerium Josef Rust vom 17. August 1956 deutlich macht:

„Bei mir werden Bedenken laut, nach dortiger Absicht nicht mehr Gesundheits- und Sanitätswesen in der Bundeswehr in die Spitzengliederung des BMVtdg einzuordnen. Soviel ich weiß, bestand bis vor einiger Zeit diese Absicht. Ich halte gerade für modernen Krieg und bei der Reserve, die unsere Bevölkerung gegenüber der Wehrhaftmachung beobachtet, Bevorzugung des Gesundheits- und Sanitätswesens für dringend notwendig. Ich weiß, daß früher in der deutschen Wehrmacht dies nicht der Fall war. Diese Tradition darf unter den veränderten Verhältnissen nicht fortgesetzt werden. Erbitte darüber schleunigst Bericht, da ja Organisationsgesetz bald vorgelegt wird. Mit bestem Gruß, gez. Adenauer.“ 8

Die Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges, das Engagement der zivilen ärztlichen Standesorganisationen und nicht zuletzt die politische Rückendeckung durch Bundeskanzler Konrad Adenauer verliehen dem Sanitätswesen im Rahmen eines jahrelangen planerischen Prozesses in der Konzeptions- und Planungsphase der neuen deutschen Streitkräfte immer mehr Gewicht, was darin resultierte, dass dem Sanitäts- und Gesundheitswesen der Bundeswehr ein hoher Stellenwert innerhalb der militärischen Hierarchie und der Spitzengliederung des Bundesministeriums für Verteidigung eingeräumt wurde.

Mit Wirkung vom 1. Juni 1957 wurden die militärischen Abteilungen sowie die Unterabteilung „Gesundheitswesen“ im Bundesministerium für Verteidigung auf Weisung des damaligen Verteidigungsministers Franz Josef Strauß schließlich in die Führungsstäbe der Teilstreitkräfte und in die „Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens“, ab 1. September 1957 mit einem eigenen Inspekteur (wenn auch zunächst bis 1965 noch nicht auf der „Drei-Sterne-Ebene“) an der Spitze, umgegliedert. Auch wenn die sanitätsdienstlichen Kräfte größtenteils dem Heer, der Marine, der Luftwaffe und der Territorialen Verteidigung zugehörten, so war das gesamte Sanitätspersonal nun einheitlich fachdienstlich unterstellt und der Sanitätsdienst war gleichberechtigt neben den Teilstreitkräften in der militärischen Führung der Bundeswehr vertreten. 9

Reaktionen auf den neuen Weg

Dieses neuartige Modell einer Einbindung des Sanitätsdienstes der deutschen Streitkräfte auf höchstem Niveau als parallele Struktur zu den klassischen Teilstreitkräften war so bemerkenswert und wegweisend, dass anlässlich der Ernennung des ersten Inspekteurs ein breites Medienecho erfolgte, das auch in den „Wehrmedizinischen Mitteilungen“ ausschnittsweise dokumentiert ist. 10 Allein schon die Tatsache, dass im „Bulletin“ der Bundesregierung vom 27. August 1957 mit dem Hinweis auf die Gleichberechtigung mit den Inspekteuren des Heeres, der Luftwaffe und der Marine über diese Ernennung berichtet und über die Aufgaben des Inspekteurs informiert wurde, dokumentiert den Stellenwert dieser eben nicht nur konzeptionell-organisatorischen, sondern vielmehr politischen Entscheidung. Deutlich wird dies in der Passage:

„Mit der Errichtung einer selbständigen Inspektion für das Sanitätswesen der Bundeswehr innerhalb des Verteidigungsministeriums, die am 1. Juni 1957 vom Bundesminister für Verteidigung angeordnet worden ist, und der Berufung eines Sanitätsinspekteurs hat das Sanitätswesen im Rahmen der militärischen Organisation das Gewicht erhalten, das ihm heute zukommt.“ 11

In der „Vierteljahrsschrift für schweizerische Sanitätsoffiziere“, also aus Sicht des neutralen Auslandes, war bezüglich der Gleichberechtigung des Sanitätsdienstes neben den anderen Teilstreitkräften von einem „Novum für eine europäische Armee“ die Rede und es wurde konstatiert, dass in dieser „modernen Konzeption [...] die große Bedeutung aller medizinischen und ärztlichen Belange in einer modernen Armee klar zum Ausdruck“ komme. 12 Auch die damals schon bedeutende „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete in der Ausgabe vom 27. August 1957 auf ihrer Seite 2 über den neuen Inspekteur:

„Endlich ist der Chef des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundeswehr ernannt. Nachdem jahrelang der Aufbau der Bundeswehr ohne eine der Bedeutung des Gesundheitswesens entsprechende Kommandobehörde und ohne einen verantwortlichen Leiter mit den erforderlichen Befugnissen erfolgt war, hatte die Unhaltbarkeit dieser Zustände den Bundesverteidigungsminister im Mai dieses Jahres veranlaßt, die Bildung einer Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens zu verfügen. Aber noch fehlte die geeignete Persönlichkeit für die Leitung dieser Inspektion, die nach dem übereinstimmenden Willen des Ministers und der deutschen Aerzteschaft gleichrangig neben den Inspekteuren für Heer, Marine, Luftwaffe und Heimatverteidigung stehen sollte. [...].“ 13

Der „Blankeneser Erlass“ von 1970

Trotz dieser formalen Gleichstellung der Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens und deren Inspekteur mit den Führungsstäben und Inspekteuren der Teilstreitkräfte war die Auftragserfüllung durch die Zugehörigkeit des Sanitätsdienstes zu den verschiedenen Teilstreitkräften sowie durch unterschiedliche Kompetenzen und Verantwortlichkeiten erschwert. Von zentraler Bedeutung für die weitere Entwicklung des Sanitätsdienstes war diesbezüglich der sogenannte „Blankeneser Erlass“ 14 vom 21. März 1970. Mit diesem Papier zur „Umgliederung des militärischen Bereichs im BMVtdg“, so der Betreff, ­verfügte der damalige Bundesminister der Verteidigung Helmut Schmidt eine Neuregelung der militärischen Spitzengliederung der Bundeswehr einschließlich der Unterstellungsverhältnisse und Kompetenzen, die besonders die Position und die Befugnisse des Generalinspekteurs ausbauten. Betroffen war aber auch die Stellung des Inspekteurs des Sanitäts- und Gesundheitswesens, die erheblich gestärkt wurde. Wenngleich die Inspekteure von Heer, Luftwaffe und Marine über jeweils einen Führungsstab verfügten, die Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens hingegen eine abweichende Bezeichnung trug, stand der Sanitätsdienst faktisch als vierte Säule neben den drei klassischen Teilstreitkräften; die vier Inspekteure waren fortan gleichberechtigt und verfügten über analoge Kompetenzen. Beispielsweise wurde dem Inspekteur des Sanitäts- und Gesundheitswesens der neue Organisationsbereich „Zentrale Sanitätsdienststellen der Bundeswehr“, der aus dem Sanitätsamt der Bundeswehr und dessen nachgeordnetem Bereich (also im Wesentlichen der Akademie des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundeswehr, den Instituten und Untersuchungsstellen sowie den Bundeswehrkrankenhäusern) bestand, truppendienstlich unterstellt. 15 In den „Grundsätze[n] für Organisation und Verfahren im Bereich der militärischen Spitzengliederung“ 16 , die als Anlage 2 zum „Blankeneser Erlass“ beispielsweise die Mitwirkung der Inspekteure der Teilstreitkräfte in konzeptionellen Fragen, die Beratungsfunktion gegenüber dem Generalinspekteur und dem Minister, die Unterstellungsverhältnisse sowie die Führung der jeweiligen Teilstreitkraft und die Verantwortlichkeit für deren Einsatzbereitschaft umfassten, 17 wurde explizit festgestellt: „Für den Inspekteur des Sanitäts- und Gesundheitswesens gelten diese Grundsätze entsprechend.“ 18 Ferner wurde neben dem Generalinspekteur und den Inspekteuren der TSK auch seine Stellung als Mitglied des Militärischen Führungsrates (MFR), dem höchsten Gremium der „gemeinsame[n] militärische[n] Willensbildung als Grundlage für Entscheidungen des Generalinspekteurs“, festgeschrieben. 19 Und in dem als Anlage 3 beigefügten „Aufgabenkatalog“ sind in den „Aufgaben des Sanitäts- und Gesundheitswesens“ (siehe Abbildung 1) alle Aufgabenfelder der drei Teilstreitkräfte im Bereich der truppendienstlichen Führung und der ministeriellen Aufgaben abgebildet. Ergänzt werden sie durch die sogenannte „Sanitätsdienstliche Leitung“, das heißt in erster Linie die fachdienstliche und fachliche Verantwortlichkeit über das gesamte Personal beziehungsweise alle Sanitätsdienststellen und -einrichtungen der Bundeswehr, also auch über die TSK-Grenzen hinweg in den Sanitätsdiensten der einzelnen Teilstreitkräfte. 20

Auch in der Folgezeit wurde die Stellung des Inspekteurs des Sanitäts- und Gesundheitswesens und damit des gesamten Sanitätsdienstes weiter gestärkt: So konnte der Inspekteur ab 1980 in fachdienstlichen Angelegenheiten „im eigenen Namen handeln“ und im Hinblick auf ihre Sanitätsdienste hatten die anderen Teilstreitkräfte beziehungsweise Führungsstäbe die Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens im Zuge dieser fachdienstlichen Verantwortung in Fragen der Planung, Ausbildung, Organisation und anderem mehr zu beteiligen. 21

Der letzte Schritt zum Organisationsbereich ­Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr

Damit war ein status quo erreicht, der im Wesentlichen bis an die Schwelle zum 21. Jahrhundert Bestand haben sollte, als die Bundeswehr aufgrund der veränderten verteidigungs- und sicherheitspolitischen Lage sowie der Erfahrungen in der Armee der Einheit und der Armee im Einsatz einer grundlegenden Reform unterzogen wurde.

Im Mai 1999 wurde unter der Leitung des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker die Kommission „Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr“ – bekannter unter dem Eponym „Weizsäcker-Kommission“ – eingesetzt. Die Vorlage des Berichtes „Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr. Bericht der Kommission an die Bundesregierung“ 22 erfolgte bereits ein Jahr später, am 23. Mai 2000 und zeitgleich mit einem Eckwertepapier 23 des damaligen Generalinspekteurs. Nur wenige Tage danach, am 5. Juni 2000, erschien das vom Planungsstab ausgearbeitete und vom Bundesminister der Verteidigung Rudolf Scharping gezeichnete Eckpfeilerpapier „Die Bundeswehr – sicher ins 21. Jahrhundert. Eckpfeiler für eine Erneuerung von Grund auf“ 24 , das schließlich, auch unter Berücksichtigung des in seinen Bewertungen in weiten Teilen gleichen Berichts der Weizsäcker-Kommission, als Planungsgrundlage für die Neuordnung der Bundeswehr diente. Auch die im Bundestag vertretenen Parteien beziehungsweise Fraktionen legten übrigens in der ersten Hälfte des Jahres 2000 jeweils eigene Positionspapiere und Stellungnahmen zur Zukunft der Bundeswehr und zur deutschen Sicherheits- und Verteidigungspolitik vor. 25

Abb. 1: Auszug aus dem „Blankeneser Erlass“, Anlage 3 „Aufgabenkatalog“, hier Punkt „4. Aufgaben des Sanitäts- und Gesundheits­wesens“, S. 3 f.

Als einen ihrer 15 Schwerpunkte formulierte die Weizsäcker-Kommission unter Punkt 9:

Zentralisierung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr und Ausrichtung auf die Einsatzaufgaben bei engerer Verzahnung mit dem zivilen Gesundheitswesen.“ 26

Diese drei Aspekte der Zentralisierung, der Einsatzorientierung und der zivil-militärischen Zusammenarbeit wurden an anderer Stelle noch vertieft (siehe Abbildung 2). Zwar wurde die Leistungsfähigkeit des Sanitätsdienstes durchaus betont, jedoch seine „organisatorische Zersplitterung“ als ein wesentlicher Grund für vorhandene Defizite im Bereich der Ausbildung, der Einsatzvorbereitung und des personellen Zugriffs auf spezialisiertes Personal erkannt. Als Konsequenz hieraus wie auch als Reaktion auf veränderte Rahmenbedingungen sowohl im politischen als auch im medizinisch-gesundheitspolitischen Bereich forderte die Kommission die Bildung von Leistungsschwerpunkten und die Zentralisierung von Kräften und Mitteln. Dies sollte jedoch explizit nicht durch die Eingliederung in eine „neue gemeinsame Unterstützungsorganisation“ (also die spätere Streitkräftebasis) erfolgen, sondern in einem originären Organisationsbereich „Zentraler Sanitätsdienst“, wobei auch an dieser Stelle die „Notwendigkeit einer engeren Verzahnung mit dem zivilen Gesundheitswesen“ betont wurde. 27

Diese grundsätzliche Ausrichtung, die in anderen Teilstreitkräften teils auf erhebliche Vorbehalte und Widerstand stieß, 28 kam auch im wesentlich schlanker gehaltenen „Eckpfeiler-Papier“ des Bundesministers der Verteidigung „Die Bundeswehr – sicher ins 21. Jahrhundert. Eckpfeiler für eine Erneuerung von Grund auf“ zum Ausdruck. In knappen Sätzen wurde die Ausrichtung auf die Einsatzanforderungen und daraus resultierend die Zusammenfassung der Kräfte und Mittel unter einem Sanitätsführungskommando formuliert, wie neben anderem auch betont wurde, dass die fachärztliche und stationäre Friedensversorgung der Soldaten „zukünftig in enger Kooperation des militärischen und zivilen Gesundheitswesens“ erfolgen solle. 29 Mit dieser Zentralisierung der sanitätsdienstlichen Aufgaben (wie auch der Bündelung der logistischen und anderer Unterstützungsaufgaben in der Streitkräftebasis) war im Übrigen auch eine Entlastung der Teilstreitkräfte zugunsten der Einsatzaufgaben intendiert. 30

Die Hauptkonsequenz dieser „Erneuerung von Grund auf“ für die sanitätsdienstlich-medizinische Versorgung in den deutschen Streitkräften war deshalb die Aufstellung des eigenen Organisationsbereiches Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr, der – wie dargelegt – per se gar kein so grundlegendes Novum darstellte. Neu war vor allem, dass die sanitätsdienstlichen Kräfte und Ressourcen aller Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche nun in diesem neuen Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr weitestgehend zusammengefasst und nicht nur fachdienstlich, sondern auch truppendienstlich geführt wurden und werden, was bei allen strukturellen Veränderungen, die in den letzten zwei Dezennien zu verzeichnen waren, bis heute „die Führung des Sanitätsdienstes aus einer Hand“ gewährleistet. 31

Erneut zeigte sich um die Jahrtausendwende, wie sehr die Struktur des Sanitätsdienstes und seine Einbindung in die Spitzengliederung nicht nur organisatorisch-­militärischen Regeln folgte, sondern auch durch die geforderte Verzahnung mit dem zivilen Gesundheitssektor begründet und von der Akzeptanz durch die berufsständischen Organisationen, Fachverbände und Leistungserbringer abhängig ist. Beides, Verzahnung und Akzeptanz, gelingt nicht zuletzt durch den Rekurs auf das gestalterisch-planerische Miteinander in der Gründungs- und Aufbauphase der Bundeswehr, was im Gegenzug aber auch mit Erwartungen der zivilen Seite an den Sanitätsdienst der Bundeswehr und die politische Leitung verbunden ist.

Abb. 2: Auszug des Abschnitts zum Sanitätsdienst aus dem Bericht der Weizsäcker-Kommission „Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr. Bericht der Kommission an die Bundesregierung“, S. 100f.

Die Quintessenz einer langen Evolution

Trotz seiner institutionellen Sonderstellung bildet der Sanitätsdienst der Bundeswehr einen integralen Bestandteil der Gesundheitsversorgung in der Bundesrepublik Deutschland – und dies (im Gegensatz zu den Anfangsjahren) nicht nur aus Sicht der (Standes-)Organisationen, Verbände und der Fachöffentlichkeit. Vielmehr wird der Sanitätsdienst der Bundeswehr in seiner Gesamtheit durch die vielfältigen Engagements in militärischen und humanitären Einsätzen wie auch jüngst im Rahmen der Bewältigung der Corona-Krise in der breiten Öffentlichkeit als ein in sich geschlossener, funktionsfähiger, kompetenter und glaubwürdiger Player wahrgenommen.

Die Basis hierfür bilden eine weitgehende Eigenständigkeit und eine strukturelle Verankerung in der Spitzengliederung der Bundeswehr, deren konzeptionelle Grundlagen bereits in der Planungs- und Aufbauphase der neuen deutschen Streitkräfte geschaffen und sukzessive erweitert wurden: Die Errichtung der Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens als gleichberechtigte Struktur neben den Führungsstäben im Jahre 1957, die dargestellten Erlasse der Jahre 1970 und 1980, die jeweils zu einer weiteren Stärkung und Ausweitung der Kompetenzen der Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens und des Inspekteurs führten, und als letzter Schritt die weitestgehende Zentralisierung des Sanitätsdienstes um die Jahrtausendwende dokumentieren eine stringente Entwicklung, die nicht nur militärisch-konzeptionellen Regeln folgte, sondern auch das Resultat des politischen Willens und berufspolitischer und -ständischer Interaktionen darstellt, ohne die eine sanitätsdienstlich-medizinische Versorgung nicht durchführbar war und ist. Diese Entwicklungen waren nur möglich, da sich die Sonderstellung über die Jahrzehnte hindurch bewährt hatte, was eine permanente Festigung und konsequente Konsolidierung der Position im Sinne der Einrichtung eines eigenen Organisationsbereiches nicht nur rechtfertigte, sondern folgerichtig bedingte.

Verfasser:

Oberstarzt Prof. Dr. med. dent. Ralf Vollmuth

Zentrum für Militärgeschichte und
Sozialwissenschaften der Bundeswehr

Zeppelinstr. 127/128, 14471 Potsdam

E-Mail: ralf1vollmuth@bundeswehr.org

Literatur

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  2. BLANKENESER ERLASS (1970): Der Bundesminister der Verteidigung, Umgliederung des militärischen Bereichs im BMVtdg, Hamburg-Blankenese, 21. März 1970 [BlankeneserErlass], Download unter <https://www.bmvg.de/resource/blob/11916/006b0161eee12a5cc83812fb4a48c96b/a-04–05-download-blankeneser-erlass-data.pdf> [03.02.2021]
  3. BORMANN (2011): Kai Uwe Bormann, Erster Inspekteur des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundeswehr: Generalstabsarzt Dr. Theodor Joedicke. In: Militärische Aufbaugenerationen der Bundeswehr 1955 bis 1970. Ausgewählte Biografien. Im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes hrsg. von Helmut R. Hammerich und Rudolf J. Schlaffer, München 2011 (= Sicherheitspolitik und Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland, 10), S. 289–318
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  12. GRUNWALD/VOLLMUTH (2005): Erhard Grunwald und Ralf Vollmuth, Der Sanitätsdienst – Entstehung und Entwicklungen. In: Entschieden für Frieden. 50 Jahre Bundeswehr. 1955 bis 2005. Im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes hrsg. von Klaus-Jürgen Bremm, Hans-Hubertus Mack und Martin Rink, Freiburg i. Br. – Berlin 2005, S. 183–198
  13. INSPEKTEUR DES SANITÄTSDIENSTES (1994): Seit 1. April: „Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr“. In: Wehrmedizinische Monatsschrift 38 (1994), S. 167 [KurzberichtinderRubrik„NeuesausderInSan“]
  14. MÜLLERSCHÖN/VOLLMUTH (2016): André Müllerschön und Ralf Vollmuth, 60 Jahre Sanitätsdienst der Bundeswehr. Eine Chronologie. In: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 40 (2016), Nr. 4 [Jubiläumsausgabe„60JahreSanitätsdienstderBundeswehr“], S. 18–20
  15. NEUMANN (2005): Alexander Neumann, „Arzttum ist immer Kämpfertum“. Die Heeressanitätsinspektion und das Amt „Chef des Wehrmachtsanitätswesens“ im Zweiten Weltkrieg (1939–1945), [phil.Diss.Freiburgi.Br.2003] Düsseldorf 2005 (= Schriften des Bundesarchivs, 64)
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  17. RAUTENBERG (2005): Hans-Jürgen Rautenberg, Streitkräfte und Spitzengliederung – zum Verhältnis von ziviler und bewaffneter Macht bis 1990. In: Entschieden für Frieden. 50 Jahre Bundeswehr. 1955 bis 2005. Im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes hrsg. von Klaus-Jürgen Bremm, Hans-Hubertus Mack und Martin Rink, Freiburg i. Br. – Berlin 2005, S. 107–122
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  21. WEDEL (1981): Karl-Wilhelm Wedel, Der Arzt als Sanitätsoffizier in der Bundeswehr von 1956–1981. In: Wehrmedizinische Monatsschrift 25 (1981), S. 102–107
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1 ECKPFEILERPAPIER (2000).

2 INSPEKTEUR DES SANITÄTSDIENSTES (1994).

3 NEUMANN (2005), S. 110–123.

4 NEUMANN (2005), S. 112–114; DIRKS (2001), S. 39f.

5 GRUNWALD/VOLLMUTH (2005), S. 183f.; FISCHER (1987), S. 448–453; GROESCHEL (1988) [hierwurdedieUAbt.IVHalsUnterabteilung„Sanitätswesen“benannt;ichfolgejedochderBezeichnung„Gesundheitswesen“nachREBENTISCH(1995)][S.208f.][derauchausführt][weshalbdieserTerminusvorgezogenwurde]; DIRKS (2001), S. 39–41. Grundlegend zur frühen Geschichte des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundeswehr die Quellensammlung REBENTISCH (1995). – Kompakte Überblicke zur Geschichte und Entwicklung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr geben etwa GRUNWALD/VOLLMUTH (2005), DIRKS (2001), S. 39–62, und die Chronologie MÜLLERSCHÖN/VOLLMUTH (2016).

6 FISCHER (1987), S. 449 und S. 498–503; GROESCHEL (1988), S. 42–44; WEDEL (1981), S. 104f.; REBENTISCH (1995), S. 181–204, S. 256f. und öfter; VOLLMUTH (2014), S. 398f.; VILMAR (1997), S. 2896; GRUNWALD/VOLLMUTH (2005), S. 184.

7 VILMAR (1997), S. 2896.

8 Zitiert nach GROESCHEL (1988), S. 43f.; vgl. auch (im Wortlaut des Zitats etwas abweichend) REBENTISCH (1995), S. 253, und DIRKS (2001), S. 40f.

9 GRUNWALD/VOLLMUTH, (2005), S. 184 und S. 188; GROESCHEL (1988), S. 44 und S. 87; DIRKS (2001), S. 41–44. – Vgl. BORMANN (2011), besonders S. 303–309, wo auch die anfänglichen Schwierigkeiten und Ressentiments gegenüber der neuen Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens akzentuiert werden.

10 ERNENNUNG/PRESSE (1957).

11 Zitiert nach: ERNENNUNG/PRESSE (1957), S. 32.

12 Zitiert nach: ERNENNUNG/PRESSE (1957), S. 34.

13 FAZ (1957); vgl. ERNENNUNG/PRESSE (1957), S. 33.

14 BLANKENESER ERLASS (1970). – Vgl. zu diesem Erlass auch RAUTENBERG (2005), S. 116–119, und SCHLAFFER/SANDIG (2015), S. 79–82.

15 BLANKENESER ERLASS (1970), S. 1f. und Anlage 1, S. 2; GRUNWALD/VOLLMUTH (2005), S. 188f. und S. 192; vgl. DIRKS (2001), S. 45–54.

16 BLANKENESER ERLASS (1970), Anlage 2.

17 BLANKENESER ERLASS (1970), Anlage 2, S. 3f.; vgl. GRUNWALD/VOLLMUTH (2005), S. 192.

18 BLANKENESER ERLASS (1970), Anlage 2, S. 4.

19 BLANKENESER ERLASS (1970), Anlage 2, S. 5.

20 BLANKENESER ERLASS (1970), Anlage 3, vor allem S. 3f.; vgl. GRUNWALD/VOLLMUTH (2005), S. 192.

21 GRUNWALD/VOLLMUTH (2005), S. 192; WEDEL (1981), S. 106.

22 BERICHT DER WEIZSÄCKER-KOMMISSION (2000). – Zu diesem Bericht und den folgenden Konzeptionen sowie zu den nachfolgenden Umstrukturierungen in der Spitzengliederung des Sanitätsdienstes vgl. auch PELLER (2021), S. 409–425 und S. 494–496.

23 ECKWERTEPAPIER (2000).

24 ECKPFEILERPAPIER (2000).

25 Siehe zu dieser Reform etwa FLECKENSTEIN (2000); vgl. auch die weiteren Beiträge dieser Ausgabe „Aus Politik und Zeitgeschichte“ B 43/2000.

26 BERICHT DER WEIZSÄCKER-KOMMISSION (2000), S. 16 [FettdruckimOriginal].

27 BERICHT DER WEIZSÄCKER-KOMMISSION (2000), S. 100f. – Wie hinderlich die Einbindung in unterschiedliche militärische Strukturen und (Logistik-)Systeme der Teilstreitkräfte zum Teil gewesen ist, lässt sich übrigens sehr gut am Beispiel der Arzneimittel- und Sanitätsmaterialversorgung nachvollziehen, wie die umfassende Studie PELLER (2021) zeigt.

28 Vgl. etwa PELLER (2021), S. 522.

29 ECKPFEILERPAPIER (2000), S. 36.

30 ECKPFEILERPAPIER (2000), S. 37.

31 GRUNWALD/VOLLMUTH (2005), S. 192f., Zitat S. 193.