Wehrmedizinische Monatsschrift

PERSPEKTIVEN FÜR DEN SANITÄTSDIENST

Gedanken zur Zukunftsentwicklung der Gesundheitsversorgung der Bundeswehr

Norbert Wellera

aKommando des Sanitätsdienstes der Bundeswehr – Chef des Stabes, Koblenz

 

Vorrede

(…) „Denn ein heilender Mann ist wert, wie viele zu achten, der ausschneidet den Pfeil und mit mildem Heilmittel bestreuet.“ (…) [18]

Heiler bzw. Angehörige von Heilberufen, die Verwundete und Kranke versorgt haben, hat es in der gesamten Kriegsgeschichte gegeben. Heilberufler und Sanitätsdienste spielten immer eine Rolle in Streitkräften – nicht nur für die „Gesundheit der Soldaten“, sondern auch für die Moral der Truppe und deren Angehörige [23]. In dem vorangestellten Zitat bewertet Homer seine Erfahrungen aus der Rettung des verwundeten Menelaos durch Machaon [18]. In solchen frühen mythischen Darstellungen sind die Heilkundigen meistens Kämpfer, die zusätzliche heilkundliche Fähigkeiten besitzen. Mit dem Satz im homerischen Epos wird aber die besondere Rolle, die Wertschätzung der fachkundigen Hilfe deutlich, wenn auch noch nicht mit Blick auf den organisierten Sanitätsdienst.

Die nachfolgenden Ausführungen enthalten Gedanken und Bewertungen zum Umgang mit der Ausgestaltung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr und seiner Kernaufgabe, der Gesundheitsversorgung der Bundeswehr 1. Es ist kein Versuch zu einer umfassenden konzeptionellen oder fundierten historischen Ableitung, denn diese würde naturgemäß einen anderen Ansatz erfordern, als dies hier möglich wäre. Die Betrachtung skizziert die Entwicklung des Sanitätsdienstes und mündet über eine Bestandsaufnahme in Handlungslinien zur Zukunftsentwicklung der Gesundheitsversorgung der Bundeswehr. Dabei geht es auch um drei vermeintlich sehr unterschiedliche Facetten des militärischen Sanitätsdienstes: Das Miteinander von Medizin und Militär aus fachlicher, struktureller und letztlich auch ethischer Perspektive.

Die teilweise einfließenden, persönlich bestimmten Ausführungen beruhen auf den Erfahrungen eines Sanitätsoffiziers im Heer, der in den 80er und 90er Jahren die eingeschränkten Möglichkeiten eines Truppenarztes zur Versorgung einer Brigade im Gefecht verbundener Waffen im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) ebenso kennengelernt hat wie in der Rolle als Kompaniechef die Gestaltung der sanitätsdienstlichen Versorgung der schnellen Eingreiftruppe der NATO an deren Flanken. Hinzu kommen die Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit mit Vorgesetzten auf unterschiedlichen Führungsebenen und der Austausch mit Zeitzeugen, Sanitätsoffizieren wie Truppenführern, welche die Entwicklung des Sanitätsdienstes von Beginn an mitgestalteten.

Das „Yin und Yang“ von Medizin und Militär

Was seit Beginn an für den Sanitätsdienst der Bundeswehr handlungsleitend ist und konsequenterweise Denken und Herangehensweise an sanitätsdienstliche Planung und deren Umsetzung in der Militärmedizin durchzieht, hat vor über 40 Jahren der sechste Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, Generaloberstabsarzt Prof. Dr. Ernst Rebentisch 2, in einem Satz verdeutlicht [24]:

(…) „Von den fachlichen Fähigkeiten, dem Verständnis für die Wehrmedizin und ihren Kenntnissen der militärischen Führungs-, Einsatz- und Organisationsgrundlagen wird Leistungs- und Einordnungsfähigkeit des Sanitätsdienstes im Gesamtgefüge der Streitkräfte bestimmt.“ (…) [19]

Mit diesem „Yin und Yang“ von Medizin und Militär, als polar einander entgegengesetzte und dennoch aufeinander bezogene Kräfte, verbunden ist auch die Frage des Selbstverständnisses der Heilberufe in der Militärmedizin. Dabei ist die zeitgemäße, am Stand von Wissenschaft und Technik orientierte Qualität der Versorgung, die dem Wohl der Verwundeten, Verletzten und Kranken sowie ihrer Angehörigen dient, immer das Wichtigste.

Heute ist der Sanitätsdienst der Bundeswehr aufgrund seiner Einsatzerfahrungen und deren wissenschaftlichen Aufbereitung und Umsetzung in tragfähige Einsatzkonzepte ein sichtbares militärisches Gesundheitssystem, das auf fachlicher Augenhöhe mit zivilen Einrichtungen und Fachgesellschaften agiert. Das war in der Bundeswehr nicht immer, eher lange Zeit nicht so. Das ist heute aktiv gelebte Realität, weil der Sanitätsdienst in einem komplexen militärischen Gesundheitssystem sektorenübergreifend fast das gesamte Instrumentarium des zivilen Gesundheitswesens – d. h. Patientenversorgung, Gesundheitssicherheit und Gesundheitsschutz unter einheitlicher Führung abbildet und mit seinen Krankenhäusern und Instituten über wichtige Forschungs- und Spezialfähigkeiten für außergewöhnliche gesundheitliche Gefahrenlagen 3 wie etwa eskalierende Infektionskrankheiten (Epidemien, Pandemien) verfügt [17].

(…) „Auch die zivile medizinische Welt bekam vom Sanitätsdienst ein neues Bild. Qualität, Leistung, Organisationsvermögen und spezielle Erkenntnisse und Erfahrungen, z. B. bei der Abwehr von biologischen oder chemischen Bedrohungen, weltweiten Infektionen oder einsatzmedizinischen Grundsätzen, die sich auch auf Katastrophen im Inland übertragen lassen, machen uns zu einem begehrten Partner.“ (…) [22]

Das führt zu Leistungsfähigkeit, schafft Sichtbarkeit für potenzielle Bewerber und Bewerberinnen, ebenso Attraktivität in der Gestaltung der beruflichen Laufbahn und mündet letztlich in ausgeprägte spezialisierte „Hochwertfähigkeiten“ für NATO und EU oder für Aufgaben als strategische Notreserve des Bundes.

Der Weg zur besonders ausgeprägten Fähigkeit im Bündnis

Der Weg dahin war kein einfacher Prozess und das Ergebnis ist nicht statisch. Dabei zieht sich eine Konstante durch die Zeitgeschichte der Bundeswehr und eine Reihe von Überlegungen zur Struktur der Gesundheitsversorgung in der Bundeswehr: Die Frage nach dem Verhältnis der Teilstreitkräfte zum Sanitätsdienst, manchmal auch verbunden mit der Reduktion der Sanitätsoffiziere auf kurative Aufgaben und auf die fachliche Führung [21].

Die heutige Refokussierung auf Landes- und Bündnisverteidigung („LV/BV“) in einem fragmentierten hybriden Umfeld lässt es zunächst logisch erscheinen, in der Rückschau auf Kontinuität zu setzen und im früheren Kontext der „LV/BV“ vermeintlich bewährte Strukturen und Zuordnungen von Aufgaben zu reaktivieren [2]. Das birgt aber die Gefahr eines Wiederaufnehmens von Antworten, die der heutigen Komplexität im Zeitalter von Globalisierung und Digitalisierung mit den resultierenden technischen Möglichkeiten nicht mehr gerecht werden können [10]. So erfährt auch bei den derzeitigen Überlegungen unterschiedlicher Stellen die immer wiederkehrende Idee der Aufteilung von Kräften des Sanitätsdienstes und die Zuordnung zur Unterstützung eine Renaissance [2]. „Reset – alles von vorn also?“

(…) „Man kann nach meiner Auffassung nicht in der Zukunft gut wirken, wenn man nicht aus der Vergangenheit lernt und das aus der Vergangenheit mit sich nimmt, was wert ist, mitgenommen zu werden.“ (…) [1]

Dieses Zitat von Konrad Adenauer ist der Ausgangspunkt für den Versuch, die Ideen zur Zuordnung sanitätsdienstlicher Kräfte aufzugreifen und aus sanitätsdienstlicher Perspektive jene Schritte in der Entwicklung zu betrachten und zu bewerten, die zu Beginn des letzten Jahrzehnts in die derzeitige Ausrichtung der Gesundheitsversorgung der Bundeswehr mündeten.

Qualifizierte sanitätsdienstliche Versorgung von Beginn der Rettungskette an – auch unter Extrembedingungen

Zunächst ist festzustellen, dass Leistungserbringung, aber auch Führung und Management, in der Gesundheitsversorgung von Streitkräften mit sehr unterschiedlichen medizinischen und pharmazeutischen Akteuren erfolgt. Dies geht deutlich über die sogenannte „Rettungskette“, d. h. die reine notfallmedizinisch-traumatologische Unterstützung des Einsatzes von Land-, Luft- und Seestreitkräften im hochmobilen Gefecht hinaus. Und dies erfordert wiederum eine viel weitergehendere Basis, um insgesamt effektiv versorgen und in den ­hybriden Szenaren von heute reaktionsschnell und gezielt steuern zu können. Das macht den Einsatz von approbierten, fachlich wie militärisch qualifizierten Sanitätsoffizieren auch in Führungs- und Managementfunktionen notwendig. Eben aus diesen Gründen durchlaufen Sanitätsoffiziere zusätzlich zur Fach- auch die Stabsoffizier- sowie zum Teil auch die Generalstabsausbildung und erlangen somit weitergehende Qualifikationen im Gesundheitsmanagement.

Die Wahrnehmung der Aufgabe Gesundheitsversorgung aus einer Hand wurde, wenn auch nach schwierigen Geburtswehen, bei der Einführung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr im Jahre 1957 mit der Etablierung eines „Sanitätschefs“ und einer „Sanitätsinspektion“ auf ministerieller Ebene für die besonderen Rahmenbedingungen der Streitkräfte initiiert. So heißt es im ‚Bulletin‘ der Bundesregierung vom 27. August 1957:

„Mit der Errichtung einer selbständigen Inspektion für das Sanitätswesen der Bundeswehr innerhalb des Verteidigungsministeriums, die am 1. Juni 1957 vom Bundesminister für Verteidigung angeordnet worden ist, und der Berufung eines Sanitätsinspekteurs hat das Sanitätswesen im Rahmen der militärischen Organisation das Gewicht erhalten, das ihm heute zukommt. Die ärztliche Aufgabe im Sinne der Vorbeugung, Behandlung und Rehabilitation steht gleichwertig und gleichwichtig neben der organisatorischen Aufgabe.“ [16]

Diese Feststellung 4, mit Blick auf die „verantwortliche Leitung des Gesundheitswesens von oben bis unten im Interesse der Truppe und im Interesse des einzelnen Soldaten verbunden mit einer gewissen Unabhängigkeit von der rein militärischen Führung“, wie der damalige Bundesminister der Verteidigung, F. J. Strauß, dies in der 1. Lesung des Organisationsgesetzes am 30. Januar 1957 formuliert hat, ist mehr als 60 Jahre alt, hat aber weiter Bestand [23][S.279].

Dies greift auch ein Rational auf, das im zivilen Gesundheitssystem zur Schaffung der „Kammern“ 5 – also der Standesvertretungen, der vier Approbationen sowie der Pflegeberufe – geführt hat, „nämlich die besondere Sachkunde der Betroffenen zu nutzen“ [14]. Die bis zum Jahre 2012 reichende Abbildung im Bundesministerium der Verteidigung ist zu einem nicht unwesentlichen Teil den Bemühungen der deutschen Ärzteschaft zu verdanken. Damit wurde gleichzeitig eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Sanitätsdienst der Bundeswehr und der verfassten Ärzteschaft begründet, die bis heute erfolgreich fortbesteht [29][S.2896]. Es sind dann drei Schritte, die man in der weiteren Entwicklung des Sanitätsdienstes besonders herausgreifen kann:

Die Konzeption und Befähigung des Sanitätsdienstes zur Landes- und Bündnisverteidigung ermöglichte in den Jahren 1957–1990 zunächst nur die Konzentrierung auf eine Basisversorgung. Die nachweislichen Defizite in Nachwuchsgewinnung und fachlicher wie militärischer Leistungsfähigkeit im Feld Gesundheitsversorgung resultierten zu dieser Zeit vornehmlich aus der Zersplitterung wesentlicher Anteile der Gesamtaufgabe Gesundheitsversorgung in die Teilstreitkräfte (TSK) [25][S.3427]. Das daraufhin schon zu Beginn der 70er Jahre entwickelte Strukturmodell für die 80er Jahre sah erstmals einen bundeswehrgemeinsamen, raumdeckenden Sanitätsdienst vor, der neben einer Befähigung zur Versorgung der Bundeswehr in der Fläche parallel zur Unterstützung im „V-Fall“ v. a. auch auf Qualifizierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten nach Maßstäben des zivilen Gesundheitswesens setzte [25][S.3428]. Auch wenn 1979 im Rahmen der Anpassung der Heeresstruktur 100 Sanitätszentren etabliert wurden, ist die konsequente Umsetzung des Ansatzes damals allerdings ausgeblieben. Das Modell ist jedoch in seiner Grundausrichtung erneut zu betrachten, wenn auch in einem erweiterten Ansatz. Erst in den Folgejahren konnte mit der weiteren Fokussierung auf wissenschaftlich abgeleitete Vorgehensweisen in der Militärmedizin, verbunden mit der Einheitlichkeit der Führung des Gesamtsanitätsdienstes, das heutige Niveau und die Reaktionsfähigkeit für unterschiedliche Szenare ermöglicht werden. Die Basis für die heutige breite fachliche und militärische Befähigung legt die „Fachliche Leitlinie für die sanitätsdienstliche Versorgung von Soldaten der Bundeswehr im Auslandseinsatz“, die der 10. Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, Dr. Gunter Desch, im April 1993 erlassen hat [9].

(…) „Maxime der sanitätsdienstlichen Auftragserfüllung ist es, den Soldaten im Falle einer Erkrankung, eines Unfalls oder einer Verwundung eine medizinische Behandlung zuteilwerden zu lassen, die im Ergebnis dem Standard in Deutschland entspricht.“ (…) [9]

Das Rational, zur Umsetzung dieser fachlichen Vorgaben die Kräfte und Mittel des Sanitätsdienstes vor dem Hintergrund begrenzter Ressourcen und unterschiedlicher möglicher Kräftekonstellationen zu bündeln, mündete in die heutige Befähigung, auch unter schwierigsten Umständen des Gefechts wissenschaftlich abgeleitete Parameter der Rettungs-/Notfallmedizin sowie der Traumatologie beim Einsatz von militärischen Verbänden weitab von Deutschland umzusetzen – eine Fähigkeit, die mit den heutigen technologischen Mitteln und fachlichen Erkenntnissen auch beim Kampfeinsatz realisierbar ist [26]. Die damit verbundene fachliche Exzellenz ist ein weiteres Paradigma, das in der heutigen Situation unverändert Bestand haben muss.

Unterstützung der Einsatzchirurgie mit Expertenwissen aus Deutschland – 24/7 weltweit

Im Zuge der „Erneuerung der Bundeswehr des Jahres 2000“, die ebenso wie heute das Ziel einer einsatzfähigen, modernen und bezahlbaren Bundeswehr verfolgte [5][S.14ff], greift die sogenannte „Weizsäcker-Kommission“ beide Linien – die Auflösung der organisatorischen Zersplitterung und die Notwendigkeit einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung der Soldaten im Einsatz – auf und ordnet sie auch in den gesamtgesellschaftlichen Kontext ein.

(…) „Gleichwohl entspricht der Sanitätsdienst nicht mehr den Anforderungen, die sich aus den neuen Aufgaben der Streitkräfte ergeben. Seine organisatorische Zersplitterung verhindert sowohl eine an einheitlichen Qualitätsvorgaben ausgerichtete Ausbildung aller Sanitätssoldaten als auch den Zugriff auf die Gesamtheit der für bestimmte Einsatzaufgaben benötigten Spezialisten und eine geschlossene Einsatzvorbereitung.“ (…)

Die Kommission zeigt vor dem Hintergrund geänderter sicherheitspolitischer Rahmenbedingungen nicht nur den erheblichen Optimierungs- und Investitionsbedarf für den Sanitätsdienst auf. Sie misst auch aufgrund der Weiterentwicklung im zivilen Gesundheitswesen mit technologischem und medizinischem Fortschritt sowie dem gewachsenen medizinischen Anspruch der Soldaten eine besondere Bedeutung zu [5][S.101]. Sie hält es für geboten, das Behandlungs- und Rettungskonzept weiter auszubauen, den Sanitätsdienst umfassend zu restrukturieren und nicht in die neue gemeinsame Unterstützungsorganisation einzugliedern [5][S.100ff].

Die Empfehlung und deren Umsetzung beruhte auf einer umfassenden Bestandsaufnahme und Defizitanalyse zur Aufgabenwahrnehmung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Mit der Restrukturierung in den Jahren 2000–2002 wurden dann zwar ein Großteil der militärischen Kräfte zur Gesundheitsversorgung zusammengefasst, aber die Ressourcen in Relation zur Aufgabenerfüllung für die TSK erheblich reduziert. Der Rückgriff auf zivile Arztpraxen zur anteiligen Übernahme von „hausärztlichen Aufgaben“ da, wo kein Truppensanitätsdienst ausgebracht werden konnte, hat sich vor dem Hintergrund der Veränderungen bei den zivilen Praxen und der deutlich differenzierter angelegten truppenärztlichen Versorgung als wenig tragfähig erwiesen.

Der beabsichtigte Effizienzgewinn wurde im Zuge der darauffolgenden Neuausrichtung der Bundeswehr durch eine weitere Kräftereduktion schon 8 Jahre später noch einmal deutlich relativiert; die schon zuvor angelegte ­Anspannung der Kräfte und Mittel zur Versorgung im ­Ausbildungs- und Übungsbetrieb nochmal verschärft. Gleichwohl beschreibt die Strukturkommission der ­Bundeswehr die Notwendigkeit weiterer Dienstposten für den Sanitätsdienst. Allerdings setzt die sogenannte ­„Weise-Kommission“, aufbauend auf den Überlegungen der „Weizsäcker-Kommission“, neben einer starken ­Prozessorientierung grundsätzlich auf das Orga­nisa­tions­prinzip der Konzentration und Effizienz, beschreibt für den Sanitätsdienst aber ein divergierendes Ziel. Die Empfehlung regt einerseits an, dem Gene­ralinspekteur der Bundeswehr im Ministerium einen ­Generalarzt zuzuordnen, empfiehlt aber anderseits, ­wider den eigenen Grundansatz, erneut die schon mal erlebte „Zersplitterung“ und die Einführung von Zwischen­ebenen.

(…) In einem weiteren Schritt sind zusätzliche Dienstposten einzurichten und zu besetzen, mit dem Ziel, die truppenärztliche Versorgung weitgehend in die Verbände zu integrieren.“ (…) [4]

Von den aufgezeigten Elementen ist in die damalige Neuausrichtung der Bundeswehr allein die Ausrichtung auf den Prozess Gesundheitsversorgung aufgenommen worden, aber anders als bei den übrigen Prozessen nicht dessen Abbildung auf Abteilungsleiterebene im Ministerium 6 [4].

Der Ansatz einer Integration der truppenärztlichen Versorgung in Verbände der 4 Dimensionen (Land, Luft- und Weltraum, See sowie Cyber- und Informationsraum) ist heute nicht mehr zu betrachten. Dagegen sprechen allein schon fachliche Aspekte, zudem würde daraus kein Zugewinn für den Einsatz der Truppe entstehen.

Im Ergebnis der Entwicklungsschritte bis heute steht derzeit ein auf Internationales Krisenmanagement optimierter Sanitätsdienst der Bundeswehr, der in seiner grundlegenden Ausrichtung als zentralisiertes Gesamtsystem Gesundheitsversorgung Bundeswehr Vorbildfunktion in Effektivität und Effizienz für andere, auch große Nationen hat.

Truppenärztinnen und -ärzte – Prävention, Kuration, Rehabilitation, Beratung und Begutachtung aus einer Hand

Bestandsaufnahme am Übergang in eine neue Bundeswehr

Die „Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft“ vom 18. Mai dieses Jahres nehmen die Bundeswehr als Ganzes in den Blick und geben, hergeleitet von den geänderten sicherheitspolitischen Parametern, den Rahmen und die Ziele für eine Weiterentwicklung der Streitkräfte bis in das Jahr 2025 vor.

Im Kontext der zukünftigen Aufgaben, der notwendigen Verbesserung der Führungs- und Reaktionsfähigkeit der Streitkräfte und der Frage der Stärkung von Truppe in ihrer Handlungsfähigkeit und in ihrer Einsatzbereitschaft wird natürlich auch die strukturelle Ausrichtung der Gesundheitsversorgung für die Bundeswehr untersucht.

Das bloße Beibehalten des Status quo wird – auch bei einer Leistungsfähigkeit, wie sie vor der heutigen Zuordnung von Kräften, Mitteln und Verantwortlichkeiten in der deutschen Militärmedizin bisher nicht erreicht werden konnte – also nicht mehr ausreichend sein, um den Herausforderungen der nächsten Jahre adäquat entgegentreten zu können.

Die weitere Ausgestaltung muss gerade heute auf der Basis einer prägnanten Diagnose beschriebenen zukünftigen Herausforderungen der Bundeswehr [12], der unterschiedlichen Aufgaben in komplexen Szenarien und den Rollen, die der Sanitätsdienst der Bundeswehr annehmen kann, neu justiert werden. Entscheidende Kriterien sind hierbei Funktionalität, Ressourcenbedarf und Attraktivität.

Eine kurze Standortbestimmung

Eine Analyse mit Blick auf künftige Aufgaben und erforderliche Fähigkeiten zur LV/BV, dem Beitrag zur gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge oder zu Fragen multinationaler Lastenteilung und verfügbarer Ressourcen zeigt, dass die Gesundheitsversorgung der Bundeswehr in der Grundkonzeption im Kern schon auf die neue komplexe Aufgabenstellung ausgerichtet ist. Die Ausgangslage für weitere Reformschritte stellt sich wie folgt dar:

  1. Der Sanitätsdienst verfügt im Kern über das grundlegende Instrumentarium, um auf Herausforderungen und Bedrohungen von morgen in einem gesamtstaatlichen Ansatz reagieren zu können.
  2. Sektorenübergreifend ist das Instrumentarium des zivilen Gesundheitswesens, d. h. Patientenversorgung, Gesundheitssicherheit und Gesundheitsschutz, unter einheitlicher Führung abgebildet.
  3. Der Organisationsbereich ist als eigenständiges militärisches Gesundheitssystem sichtbar und arbeitet vernetzt mit Bundes- und Landesressorts im Aufgabenbereich Gesundheit sowie deren nachgeordneten Behörden. Er besitzt die fachliche Augenhöhe, um mit den zivilen Stellen, Organisationen und Fachgesellschaften in unterschiedlichen Lagen barrierefrei und effizient zusammenzuarbeiten.
  4. Mit den Krankenhäusern und Instituten verfügt der Sanitätsdienst der Bundeswehr über wichtige Forschungs- und Spezialfähigkeiten für außerge­wöhnliche gesundheitliche Gefahrenlagen wie etwa eskalierende Infektionskrankheiten (Epidemien, Pandemien) und über ausgeprägte spezialisierte „Hochwertfähigkeiten“ für NATO und EU oder für Aufgaben als strategische Notreserve des Bundes.
  5. Das Military Medical Coordination Center (MMCC)/European Medical Command (EMC) innerhalb der NATO und EU bildet bereits jetzt das Kernelement zur Koordination und Kooperation sowie zur Intensivierung der Zusammenarbeit und gemeinsamen Fähigkeitsentwicklung der militärischen Sanitätsdienste in Europa.

Wehrmedizinische Forschung – eine der Grundlagen für die Reaktionsfähigkeit in besonderen Lagen

Es hat hierzu in den letzten Jahren Anpassungen gegeben. Keine davon erfüllte allerdings die Herausforderung, den militärischen und zivilen Entwicklungen schritthalten zu können. Die verfügbaren Ressourcen limitieren das Gesamtsystem der Gesundheitsversorgung Bundeswehr im Hinblick auf das zukünftige Aufgabenpaket der Bundeswehr deutlich in seiner Handlungsfähigkeit für die unterschiedlichen Einsatzoptionen. Hinzu kommt, dass einige Anteile des Aufgabenbereichs Gesundheit, die wesentliche Bestandteile für eine praktikablere und schnellere Führung des Systems Gesundheitsversorgung darstellen, derzeit nicht in dieses Gesamtsystem eingegliedert sind 7.

Ein weitergehender Beitrag für die im Bündnis bereits sehr knapp ausgelegte sanitätsdienstliche Versorgung ist mit vorhandenen Kräften und Mitteln nicht zu leisten. Insgesamt sind aber Erwartungshaltungen an die „Lead Nation Medical“ geweckt. Gerade im Feld Gesundheit erwarten unsere militärischen Partner zu Recht die Fortsetzung deutscher Lead-Funktionen sowie die Bereitstellung von Fähigkeiten und erwarten unsere zivilen Partner einen Beitrag zur Lösung der gesamtstaatlichen Aufgabe des deutschen Gesundheitswesens, wie es gerade in der Pandemielage erfahrbar ist.

Eine besondere Stärke des Sanitätsdienstes der Bundeswehr liegt hier in seinem hervorragend ausgebildetem Personal, das mindestens den zivilen Standards genügt, in der Einsatzmedizin teilweise sogar über zivil geforderte Qualifikationen hinausgehen muss. Die gleichbleibend hohe Qualität der Versorgung für die gesamte Bundeswehr ist die Konsequenz aus folgenden drei Grundprinzipien:

  1. einer zentral gesteuerten Ausbildung und Laufbahngestaltung in der Gesamtverantwortung des Inspekteurs des Sanitätsdienstes, mit dem Ziel der Qualifikation entlang ziviler fachlicher Standards,
  2. der arbeitstäglichen Kompetenzentwicklung des ärztlichen und nichtärztlichen Fachpersonals der sanitätsdienstlichen Einheiten und Verbände des Sanitätsdienstes über die Arbeit am Patienten in den Gesundheitseinrichtungen der Bundeswehr sowie
  3. der Befähigung der Bundeswehrkrankenhäuser zur Versorgung komplexer Erkrankungs- und Verwundungsmuster über deren Einbindung in die regionale Versorgung ziviler Patientinnen und Patienten sowie der boden- und luftgebundenen Rettung.

Dieser Grundansatz ist dabei nicht nur ein attraktives Merkmal eines sinnstiftenden Dienstes. Er ermöglicht die ressourcensparende doppelte Verwendung von Fachpersonal in unterschiedlichen Einsätzen und bei der Versorgung von Patienten in Deutschland. Und er macht uns zum anerkannten Kooperationspartner im zivilen Gesundheitssystem.

Moderne Technik mit kurzen Innovationszyklen – transferierbar in den Einsatz

Komplexe miteinander verwobene Herausforderungen

Die besondere Herausforderung beim Transfer moderner Medizin nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik liegt in der Parallelität von unterschiedlichen militärischen und nicht militärischen Entwicklungen und Bedrohungen. Für die muss der Sanitätsdienst der Bundeswehr skalierbare Antworten innerhalb und außerhalb Deutschlands bereitstellen können [8].

Die Landes- und Bündnisverteidigung mit dem (Kampf)Einsatz von Land-, Luft- und Seestreitkräften an den Außengrenzen von NATO und EU, z.T. mit sehr kurzer Vorlaufzeit und der Befähigung für schnelle Anfangsoperationen, ist die größte Herausforderung für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Einsatzmedizin. Allerdings ist dieses nur eines von den potenziellen Szenaren, denen sich die Gesundheitsversorgung der Bundeswehr in dem geforderten breiten Ansatz zukünftig stellen muss:

  1. Neben den Aufgaben der LV/BV gilt es, die Fortführung der Versorgung von multinationalen Verbänden für unterschiedliche Szenarien im internationalen Krisenmanagement auch jenseits des Bündnisgebietes sicherzustellen, die durchaus auch „Gefechtsanteile“ mit besonderen Anforderungen an die gesamte Rettungskette beinhalten kann. Dazu bedarf es rasch verlegbarer, aber auch auf das Szenar hin ausgerichteter Sanitätskräfte.
  2. Das Spektrum bei besonderen Gesundheitslagen im Frieden bzw. im Krisenfall in Europa reicht von der Pandemie über potenzielle Angriffe mit biologischen oder chemischen Kampfstoffen, als Teil hybrider Aktionen bis zu einem eher globalen Ansatz zur Unterstützung von Staaten außerhalb des Bündnisses bei Gesundheitskrisen. Dies erfordert besondere Versorgungskapazitäten, aber auch weitergehende Fähigkeiten im Bereich der Gesundheitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
  3. In den Kontext der Sicherstellung „globaler Gesundheit“ im Rahmen des weltweiten Auftretens von Infektionskrankheiten gehört die Mitwirkung an der Verminderung von Sicherheitsrisiken aus dem Spektrum außergewöhnlicher biologischer, chemischer und radiobiologischer Gefahren und dem Aufbau und der Verbesserung benötigter Biosicherheits-Kapazitäten weltweit.
  4. In der zentralen Rolle als „Drehscheibe“ in der Mitte Europas ist die sanitätsdienstliche Versorgung von Partnern zu gewährleisten bzw. im Kontext der bestehenden zivilen Vernetzung des Sanitätsdienstes zu planen und zu steuern.
  5. Parallel zu diesen unterschiedlichen Einsatzszenarien ist stets das Komplettspektrum der unentgelt­lichen truppenärztlichen Versorgung zu gewährleisten, d. h. rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr 8.

Dafür gilt es, die schon bestehende Mehrrollenfähigkeit zu konsolidieren. Aber zusätzlich sind vier wesentliche Treiber bei Gestaltung der Gesundheitsversorgung der Bundeswehr für das Jahr 2030 miteinander zu vereinbaren:

  1. Die hohe fachliche Innovationsdynamik mit entsprechenden Forschungs- und Entwicklungsschritten in Medizin, Pharmazie und Medizintechnik mündet in eine zunehmend digitalisierte und personalisierte Medizin. Dabei muss auch die Bundeswehr den steigenden Anspruch an die medizinische Versorgung, Veränderungen des Krankheitsspektrums und lebensstilbedingter Krankheiten bereits bei jungen Menschen Rechnung tragen.
  2. Die Ausübung der Gesundheitsberufe und der Betrieb der Gesundheitseinrichtungen erfolgt in starker Abhängigkeit von verbindlichen normativen Regelungen des zivilen Gesundheitssystems, d. h. Gesundheitsgesetzgebung, Vorgaben von föderal organisierten Standesorganisationen und Körperschaften. Zugleich sieht sich die Bundeswehr einem „Arbeitnehmermarkt“, auf dem Fachpersonal eine Mangelressource ist, gegenüber. Ausbildung und Qualifizierung wirken dabei als starke Bindungsfaktoren.
  3. Die Veränderungen des dynamisch wachsenden und wirtschaftlich orientierten Gesundheitsmarkts in Europa machen einen Rückgriff auf zivile Ressourcen oder auf personelle Reserven im Gesundheitswesen deutlich schwieriger als noch in den „80er und 90er-Jahren“.
  4. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens, als Teil der übergeordneten Zielsetzung der gemeinsamen Innovationsinitiative „Daten für Gesundheit“ der Bundesregierung, baut die Vernetzung von Gesundheitsversorgung und Gesundheitsforschung weiter aus. Sie setzt auch rechtliche Rahmenbedingungen, um eine hohe Versorgungsqualität für Einsatz und Inlandsbetrieb zu realisieren und das Gesundheitssystem im Ganzen zukunftsfest auszugestalten.

 

Bilanz in Schlaglichtern

Mit dem Sanitätsdienst verfügt die Bundeswehr schon heute über ein Mittel, dessen Wert sich aus der Entwicklung, Steuerung, Führung und dem Einsatz dieser Spezialressource auf Basis fachlichen und militärischen Sachverstands und aus einer Hand ergibt. Schnittstellen innerhalb der Bundeswehr sind dabei effizient und effektiv auf ein Minimum reduziert.

Die damit verbundenen Aufgaben führen den Sanitätsdienst bereits jetzt über die Rolle als „Enabler“ bzw. Unterstützer für Einsätze hinaus, weisen aber auch auf Elemente hin, die v. a. in der Dimension Land deutlich über den Einsatz mechanisierter Kräfte hinausreichen.

Derzeit fehlt dem Gesamtsystem der Gesundheitsversorgung Bundeswehr aber die Resilienz, um in dieser „Mehrrollenfähigkeit“ auf die zukünftigen Aufgaben im Bündnis und in einem gesamtstaatlichen Ansatz angemessen reagieren zu können.

Es mangelt an der Verfügbarkeit reaktionsfähiger Kräfte und an eigenen Möglichkeiten zur umfassenden kurativen und rehabilitativen Versorgung in Deutschland. Es fehlen die notwendige Konsolidierung des Aufgabenfeldes Gesundheitssicherheit sowie das zukunftsfähige Management der Gesundheitseinrichtungen und des Forschungs-, Entwicklungs- und Beschaffungssystems.

Der Sanitätsdienst der Bundeswehr des Jahres 2021 ist mit Blick auf das Jahr 2030 und das zukünftig geforderte Fähigkeitsprofil somit nicht mehr im Gleichgewicht. Es besteht also die Notwendigkeit in einigen Bereichen gezielt neu zu justieren. Dabei kann es vor dem Hintergrund der Gesamtaufgabe, des demographischen Wandels und der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln nicht um die Optimierung von Teilbereichen der Gesundheitsversorgung gehen, vielmehr sind organisatorische Kreativität und technisches Know-how gefragt, um den Spagat zwischen Mehrrollenfähigkeit und ressourcensparenden Organisations- und Versorgungsstrategien voranzutreiben.

Sanitätsdienstliche Führung aus einer Hand – effektives sanitätsdienstliches Ressourcenmanagement bei Einsätzen und bei der Bewältigung von Katastrophenlagen in Deutschland

Handlungslinien zur Gesundheitsversorgung der Bundeswehr 2030

In einem hochkomplexen sicherheitspolitischen Umfeld ist auch das Thema „Globale Gesundheit“ zur grenzüberschreitenden Thematik der Sicherheitspolitik geworden [20], begleitet von fast disruptiven Entwicklungen in Medizin und Gesundheit. Die Medizin der Zukunft ist hier ein Bestandteil der High-Tech-Strategie 2025 der Bundesregierung [13]; sie ist auch zentraler Faktor für das Sicherheitsgefühl der Menschen wie des wirtschaftlichen Sektors und so Ausdruck stabiler Staatlichkeit. Der Weiterentwicklung hin zur „Gesundheitsversorgung der Bundeswehr 2030“ liegt dieses ganzheitliche Verständnis zugrunde. Es wird also auch für eine neue Bundeswehr um den Transfer spezifischer fachlicher Kompetenzen des Aufgabenfeldes Gesundheit in die zukünftige Aufgabenerfüllung gehen.

(…) „Vor diesem Hintergrund ist die Gesundheitsversorgung der Bundeswehr so auszugestalten, dass das militärische Gesundheitssystem als Teil der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge sowohl den militärischen als auch den zivilen Entwicklungen Rechnung trägt.“ (…) [11]

Vor dem Hintergrund des Spagats zwischen begrenzten Ressourcen und gleichzeitig bestehendem Druck zu Modernisierungs- und Fähigkeitsausbau kommt es gerade in der jetzigen Lage besonders darauf an, diesen speziellen Aufgabenbereich als fachlich-funktionalen Systemverbund/„Dimension Gesundheitsversorgung“ zu betrachten. Dabei ist die Frage nach weiterer Steigerung der Effizienz nur ein Aspekt, um Führung und Management sowie die Einsatzkräfte des Gesundheitssystems der Bundeswehr weiter zu modernisieren.

Ausgehend von der Fachstrategie sind für eine resilientere und reaktionsfähige Gesundheitsversorgung der Bundeswehr 2030 folgende Handlungsfelder konkret anzugehen:

(1) Der vernetzte Ansatz – Leitidee der „integralen und multinationalen“ Gesundheitsversorgung

Der Sanitätsdienst der Bundeswehr muss seine Stellung als integraler Bestandteil und Partner des zivilen Gesundheitswesens ausbauen und gleichzeitig seine Position als „sanitätsdienstliche Lead Nation“ im europäischen Pfeiler der Allianz festigen. Dazu gehört auch, einen sichtbaren strukturellen Ausgangs- und Andockpunkt für einen gemeinsamen europäischen Sanitätsdienst zu schaffen.

Der Ausbau der zivil-militärischen Kooperationen dient parallel dazu, die Fähigkeiten zur multinationalen Gesundheitsversorgung in NATO und EU messbar zu erhöhen. Das schafft günstigere Voraussetzungen für die weitere Übernahme von Verantwortung bei internationalen Aufgaben und globalen Gesundheitsthemen.

(2) Die robusten Sanitätseinsatzkräfte – Grundlage für unterschiedliche Einsatzszenare

Mit dem weiteren Ausbau schon angelegter Fähigkeiten sollen die heute fachlichen und technologischen Möglichkeiten der Einsatzmedizin qualifiziert für die Versorgung im Rahmen LV/BV, als anspruchvollste und aufwändigtse Aufgabe, zur Wirkung gebracht werden. Um die zukünftige Reaktionsfähigkeit und die Verfügbarkeit von Personal und Material für die zu bewältigenden Aufgaben zu erhöhen sind die Sanitätsstaffeln, Regimenter und Behandlungseinrichtungen als Träger der Einsatzaufgaben zu stärken.

Für den Sanitätsdienst kommt es also darauf an, die Unterstützung der verschiedenen „Dimensionen“ in unterschiedlichen komplexen Einsatzräumen und Einsatzarten über teilweise sehr große Entfernungen so sicherzustellen, dass die jeweiligen Erfordernisse des Bedarfsträgers erfüllt werden können. Dies kann nur mit sanitätsdienstlichen Rettungsketten gelingen, die für unterschiedliche Szenarien des Einsatzes der Land-, Luft, See- und Cyberstreitkräfte ausgestaltet sind und muss im Lichte der Rollen der Bundeswehr präzise definiert werden.

Mit Blick auf die sanitätsdienstliche Unterstützung der Landstreitkräfte der Zukunft bedeutet dies beispielsweise das weitere Ausrichten auf die Spezifika der unterschiedlichen Kräfte des Heeres und das Ausgestalten eines stabilen Forward AirMedevac Systems. Bei der Dimension Luft liegt ein Schwerpunkt bei den „deployable Elements“; bei der Dimension See gilt es, den Besonderheiten der Versorgung von maritimen Einsatzverbänden oder im Rahmen der Raumverantwortung Ostsee etwa der „Rettungskette von See an Land“ weiter gezielt Rechnung zu tragen.

Gleichzeitig muss in Zukunft für schwierige Gesundheitslagen über die engen Zusammenarbeitsbeziehungen im Systemverbund Bundeswehrkrankenhaus – Sanitätsregiment – Sanitätsversorgungszentren (zukünftig Gesundheitszentren) und den flexiblen Einsatz von Fachpersonal und Einsatzelementen lageabhängig die Verstärkung z. B. der klinischen Versorgung oder die Durchführung von Patiententransfers innerhalb der jeweiligen Region gewährleistet werden können.

Über die Kohäsionsausbildung von sanitätsdienstlich qualifizierten Einsatzelementen in eindeutigen Couleur-Beziehungen mit der Truppe und gemeinsam eingeübten Verfahren („Standing-Operating-Procedures) kann das kollektive Wirken auf eine stabile, planbare Grundlage für Ausbildung, Übung und Einsatz gestellt werden. Die Synergien zwischen den Bundeswehrkrankenhäusern, den Regimentern und der regionalen Versorgung bestehen dabei nicht nur auf der Ebene von Qualifikation und Einsatz des Personals. Die Verbindungen sind deutlich tiefgreifender. Ein maßgeblicher Mehrwert entsteht aus der Wechselwirkung der Ausbildungen und der Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses für die Einsatzversorgung.

Strategischer Lufttransport Kranker und Verletzter – lebensrettender Baustein der weltweiten Rettungskette

(3) Die regionalen Behandlungscluster – Basis der klinischen Versorgung und Rehabilitation

Die am aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik orientierte Kompetenzentwicklung bleibt die zentrale Aufgabe für die Bundeswehrkrankenhäuser. Maßgeblich für die erfolgreiche Versorgung in Deutschland sowie in den unterschiedlichen Szenarien ist das Zielquadrat: Entwicklung von einsatzmedizinischen Konzepten (Forschung) – Hochwertausbildung von Fachpersonal (Lehre) – Klinische Versorgung auf „akademischem Niveau“ (Behandlung) – resiliente Personalgestellung für die Einsatzverbände (Einsatz).

Die Teilhabe an der universitären Medizin mit der gezielten Ergänzung der einsatzrelevanten Fähigkeiten um die Bereiche der Infektionsmedizin, der rekonstruktiven operativen Fähigkeiten, den Umgang mit ABC-Geschädigten sowie der Etablierung einer gezielten flächendeckenden Zusammenarbeit mit kollozierten regionalen oder überregionalen Partnerkliniken, wie z. B. den Berufsgenossenschaften sowie Universitäten, werden zu zentralen Elementen der Entwicklung von Behandlungsclustern der Zukunft, um die Kapazitäten für die klinische Versorgung in den zukünftigen Szenarien nachhaltig zu erhöhen.

Mit dem Ziel, den aktiven Austausch in Aus- und Weiterbildung sowie Forschungsarbeit zu koordinieren, werden entsprechende Cluster um die fünf Bundeswehrkrankenhäuser gebildet, in denen die Zusammenarbeit auf­einander abgestimmt erfolgen kann. So können die ­Bundeswehrkrankenhäuser unter Beachtung des Regionalitätsprinzips eine steuernde/koordinierende Funktion bei der Abstimmung zwischen klinischen Bereichen, den ambulanten Gesundheitszentren und den Rehabilita­tionseinrichtungen übernehmen.

Mit der seit Jahren angestrebten Positionierung der Bundeswehrkrankenhäuser in der entsprechenden Sozialgesetzgebung für die ambulante und stationäre Versorgung könnte den Ausbildungsnotwendigkeiten der Bundeswehr entsprochen und gleichzeitig im Sinne einer Nutzung von vorhandenen Kapazitäten die Patientenbehandlung in der entsprechenden Region effizienter gestaltet werden.

In definierten Bereichen soll die Versorgung in Deutschland nach den Prinzipien: „Kooperation auf Augenhöhe“ und „Übernahme von Verantwortung in der Region“ weiterentwickelt werden.

Dabei werden zum einen bereits bestehende klinische Kooperationsvorhaben im Bereich der hochspezialisierten Versorgung, zum anderen umfangreiche Aufgaben im boden- und luftgestützten Rettungsdienst weiterentwickelt, um die qualifizierte Ausbildung des eigenen Fachpersonals zu gewährleisten. Darüber hinaus können auch strukturelle Verbesserungen in Versorgungsbereichen unterstützt werden. Zur Erreichung dieser Ziele bauen die Kooperationen auf zivilgesellschaftliche Strukturen in den jeweiligen Regionen.

Hochwertausbildung von Fachpersonal – auch durch klinische Versorgung auf universitärem Niveau

(4) Die Gesundheitszentren in der Fläche – Schaltstellen zur umfassenden Dienstleistung

Eine weitere wesentliche Zukunftsaufgabe für die Versorgung im Grundbetrieb, wie auch in der Reaktion auf Ausnahmesituationen, wie Pandemien oder Großschadensereignissen, ist die weitere Verbindung von klinischer und ambulanter Versorgung. Es gilt, hierzu ein eigenes reaktionsschnelles, konkurrenzfähiges Netz aus Gesundheitszentren und Kliniken aufzubauen.

Mit der Entwicklung der derzeitigen Sanitätsversorgungszentren zu Gesundheitszentren können in Zukunft die wesentlichen Schaltstellen für alle Behandlungen – ambulante, fachärztliche, klinische Aspekte sowie Rehabilitation – und Betreuungsangebote unserer Patientinnen und Patienten geschaffen werden. Hier sollen truppennah in einem „integrierten Ansatz“ die unterschiedlichen Professionen und Fachgebiete im Rahmen der ambulanten medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung unter einem Dach zusammenarbeiten, d. h. sowohl die Präventionsangebote als auch Therapien für die Soldatinnen und Soldaten gestaltet werden. Eine solche Struktur ist geeignet, die Schnittstelle ärztlicher/zahnärztlicher, psychologischer und sozialer Betreuung zu bilden, wobei Letztere an die Zentren angedockt werden können. Dabei richtet sich der Blick im Rahmen einer ganzheitlichen Fürsorge dann auch auf die Angehörigen unserer Patientinnen und Patienten.

Mit dem weiteren Ausbau der humanmedizinischen Anteile im Aufgabenbereich Hygiene und Präventivmedizin in der Fläche soll das Zusammenwirken an den Schnittstellen zwischen Sanitätsdienst, Truppe, territorialen Strukturen und Landesbehörden adressiert und verbessert werden.

(5) Der One-Health-Ansatz – Verbesserung von Prävention und Gesundheitsfürsorge

Die Verzahnung der Gesundheit von Mensch und Tier, von intakter Umwelt mit gesunden Lebensmitteln, der Zugang zu sauberem Trinkwasser sowie der Schutz der Biodiversität spielt in ihren Auswirkungen traditionell eine bedeutende Rolle bei der Sicherung der Gesundheit von Streitkräften und ihrer Angehörigen in den Einsätzen, wie bei der Bekämpfung von speziellen Gesundheitslagen (Epidemien bzw. Pandemien).

Die interprofessionelle, entsprechend dem One-Health-Ansatz weiterentwickelte Rolle der Bundeswehr in der Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit (Public Health) und im Schutz der Gesundheit der Angehörigen der Bundeswehr hat zum Ziel, den zunehmenden Herausforderungen im In- und Ausland besser begegnen zu können und mittel- bis langfristig die Schnittstellenfähigkeit mit dem zivilen Sektor, national wie international nachhaltig zu verbessern. Dazu erfolgt, im Zuge einer für NATO und EU sowie für den zivilen Sektor innovativen Entwicklung, eine Kopplung der drei in München ansässigen Institute des MedABCSch mit dem Baustein Gesundheitsschutz und Force Health Protection. Zusätzlich werden die bisherigen Überwachungsstellen öffentlich-rechtliche Aufgaben und Zentralinstitute der Bundeswehr zu vier neuen Zentren für Gesundheitsschutz der Bundeswehr weiterentwickelt.

Damit kann zukünftig beispielsweise für terroristische Anschlagslagen, die durch hochpathogene Erreger, biologische Toxine oder C-Kampfstoffen eine Verbesserung der schon in den Instituten angelegten Fähigkeiten bei der Erstellung notwendiger Gesundheitslagebilder, der Risikoidentifikation wie -analyse sowie eine Weiterentwicklung der Fähigkeiten zur wissenschaftlichen Beratung bei der Vorbereitung von Entscheidungen innerhalb der Bundeswehr und der Bundesregierung erreicht werden. Gleichzeitig wird die Befähigung zum Gesundheitsschutz in der Fläche gefördert.

Mit der Ergänzung des Instituts für Präventivmedizin der Bundeswehr um das Themenfeld der Gesundheits- und Versorgungsforschung der Bundeswehr werden neue Grundlagen für die Entwicklung militärspezifischer Versorgungskonzepte gelegt, die ebenso einen direkten Austausch mit zivilen Institutionen ermöglichen.

Steigerung der körperlichen Fitness von militärischem Personal – wissenschaftliche Begleitung durch das Institut für Präventivmedizin

(6) Die interdisziplinären Forschungsverbünde – ­Basis für eine moderne Einsatzmedizin

Die sechs Ressortforschungseinrichtungen 9 des Sanitätsdienstes der Bundeswehr verfügen durch ihre Fokussierung auf wehrmedizinisch relevante Fragestellungen über Alleinstellungsmerkmale in der deutschen und europäischen Forschungslandschaft und sind auf Grund ihrer Exzellenz attraktive Partner für zivile Institute und Universitäten. Dies gilt gleichermaßen für die Bundeswehrkrankenhäuser als Träger der Weiterentwicklung der Einsatzmedizin.

Um Wirkung zu entfalten, die dem wissenschaftlichen und technologischen Wandel folgt und im Dienst der Soldatinnen und Soldaten – Sanitätsdienst und Truppe – schnell spürbar wird, braucht die Bundeswehr eine Weiterentwicklung der strukturellen Ausgestaltung der Gesundheitsforschung, ausgerichtet auf die Erfordernisse eines zivil vernetzten militärischen Gesundheitssystems.

Damit künftig komplexe wehrmedizinische Fragestellungen noch besser und ressourcensparsamer bearbeitet werden, sollen Forschungsverbünde und ressortübergreifende Kooperationen in Forschungsverbünden so gefasst werden, dass Krankenhäuser, Universitäten und Ressortforschungseinrichtungen der Bundeswehr mit öffentlichen Forschungseinrichtungen und Universitätskliniken unter Schwerpunktsetzung verbunden werden, um Forschungsschwerpunkte besser aufeinander abzustimmen, interdisziplinär zu gestalten und zeitnah realisieren zu können.

Internationale Zusammenarbeit – z. B. durch Ausbildung von Partnernationen im medizinischen A-Schutz

(7) Ein ganzheitliches Beschaffungsmanagement – Voraussetzung für Qualität und Wirtschaftlichkeit

Eine gute Gesundheitsversorgung beruht unter anderem auf einer hochwertigen Ausrüstung und Ausstattung. Aktuelle Beschaffungsverfahren in der Bundeswehr sind nicht auf die Spezifika eines modernen Gesundheitssystems ausgerichtet und können derzeit nicht mit rasanten Entwicklungszyklen in der Medizin und Pharmazie Schritt halten.

Entscheidend für das Realisieren einer Beschaffung von Sanitätsmaterial im Dreieck von Patientensicherheit – Qualität – Wirtschaftlichkeit ist die wesentliche Straffung bisheriger Verfahrensabläufe. Dazu gehört eine deutliche Verkürzung von Entwicklungs- und Beschaffungszeiten sowie Abstimmungsprozessen, die verzahnt zu den Prozessen in den Gesundheitseinrichtungen der Bundeswehr erfolgen muss, um Material und technische Neuerungen schneller zur Anwendung zu bringen.

Dem Anspruch kann durch die Ausschöpfung aller Verfahrensmöglichkeiten und einem ganzheitlichen Systemmanagement Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Digitalisierung und Beschaffung von Sanitätsgerät/-material für die Gesundheitsversorgung der Bundeswehr begegnet werden.

Spezialisierte medizinischen Forschung – hier zum Thema „Seekrankheit“ am Schifffahrtmedizinischen Institut der Marine

(8) Die Digitalisierung – grundlegender Schlüssel einer zukünftigen Versorgung

Mit einem starken Sanitätsdienst und einer breit angelegten und weiter konsolidierten Gesundheitsversorgung der Bundeswehr kann Deutschland wichtige Beiträge zur Patientenversorgung und zur Gesundheitssicherheit im Bündnis sowie für die Bevölkerung in Deutschland leisten. Das Einhalten der aus den Rahmenbedingungen der technologisch bedingten und gesetzlich vorgegebenen Zeitlinien ist Voraussetzung, um zukünftig im Zivil-Militärischen Verbund wirken zu können.

Um die Versorgungsqualität für Einsatz und Inlandsbetrieb auszubauen und das Gesundheitssystem im Ganzen zukunftsfest auszugestalten, gilt es, neue technologische Lösungen aufzugreifen und die konsequente Nutzung der wissenschaftlichen Entwicklungen in den Lebenswissenschaften und der Digitalisierung konsequent zu nutzen.

Wehrpharmazie im Katastrophenfall – hier Erzeugung von medizinischem Sauerstoff im Rahmen der Corona-Pandemie

(9) Die Einheit von Führung und Management – ­gezieltes Ansteuern unterschiedlicher Aufgaben

Die Komplexität der Gesamtaufgabe und deren kontinuierliche Führung bei Einsätzen in unterschiedlichen Dimensionen inner- und außerhalb Deutschlands parallel zur Versorgung in der Fläche in Deutschland verlangt andere Planungs- und Leitungsmechanismen für die Gesundheitsversorgung, als sie derzeit in der Bundeswehr abgebildet sind. Gefordert ist zukünftig eine durchgängige und einheitliche Führung der Gesundheitsversorgung, mit der Befähigung zum gleichzeitigen oder gestaffelten Ansteuern unterschiedlicher Aufgaben. Dies ist mit der seit 1957 bestehenden Gesamtverantwortung des Inspekteurs des Sanitätsdienstes bereits angelegt.

Zukünftig verantwortet der Generalarzt der Bundeswehr (GenArztBw) im Bundesministerium der Verteidigung fachdienstlich die Gesundheitsversorgung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung sowie den Sanitätsdienst der Bundeswehr im besonderen Aufgabenbereich [10]. Mit dieser Weichenstellung werden die unmittelbare Beratung der Leitung des Ministeriums in diesem Aufgabenbereich durch den GenArztBw und die damit verbundene Verantwortung für die strategische Steuerung der Gesundheitsversorgung und die sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung über Dimensionskommandos bzw. Dienststellen hinweg beim Generalinspekteur der Bundeswehr ausgebracht.

Daraus leitet sich auch die Vertretung von Gesundheitsfragen in ressortübergreifenden Prozessen ab. Dieses Feld erstreckt sich von der sanitätsdienstlichen Leitung bei der Bewältigung von Gesundheitslagen (z. B. Pandemien, Bioterror etc.) bis zu sicherheitspolitischen Fragen im Gesundheitskontext (Globale Gesundheit). Mit Blick auf die Qualität der Einsatzversorgung kommt der Verantwortung für die Laufbahnen des Personals im Sanitätsdienst und der sanitätsdienstlichen Kompetenzentwicklung in der Bundeswehr sowie für die Nutzung und des Betriebs von Sanitätsmaterial bzw. Medizinprodukten im Gesamtkontext der Aufgabenerfüllung eine besondere Bedeutung zu.

Die Wahrnehmung dieser Gesamtverantwortung auf ministerieller Ebene erfordert einen Arbeitsstab in dem die Aufgaben der Gesundheitsversorgung auf politisch-strategischer Ebene weitestgehend zusammengeführt werden – u. a. mit dem Ziel, die inter- und intraministerielle Zusammenarbeit zu erleichtern.

Auf operativer Ebene ist das Kommando Gesundheitsversorgung der Bundeswehr als Bundesoberbehörde für den gesamten Verantwortungsbereich der Gesundheitsversorgung der Bundeswehr für seine truppen- und fachdienstlichen Planungs- und Führungsaufgaben weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch, die fachliche Verantwortung für die Approbationen, d. h. die Leitenden der Aufgabenbereiche Zahnmedizin, Wehrpharmazie und Veterinärwesen erneut entsprechend ihrer herausgehobenen Bedeutung abzubilden.

Es erfordert aber auch, dass Leistungs- und Qualitätsmanagement der integrierten Versorgung im Inland wie im Einsatz, die Steuerung von Gesundheitssicherheit und Gesundheitsfürsorge und die bruchfreie, effiziente reibungslose Aufgabenerfüllung in den unterschiedlichen Szenarien innerhalb und außerhalb Deutschlands weiter verbessert werden.

Nachrede

Seit den „Heilern“ in der Antike hat sich die Militärmedizin entsprechend den jeweiligen wissenschaftlichen Standards entwickelt, teilweise war sie dabei der Schrittmacher für die Entwicklung in der Medizin. Aus den „milden Heilmitteln“ ist eine personalisierte Hightech-Medizin geworden. Gesundheit ist heute mehr denn je ein zentraler Wert menschlicher Existenz. Gesundheit ist heute ein Megatrend, sowohl als Wirtschaftsfaktor als auch aus der individuellen Perspektive [28].

In der Bundeswehr ist das Thema „Gesundheit“ 10 seit über 60 Jahren ein Gestaltungsfeld der Konzeption der Inneren Führung, das in einem umfassenden Verständnis durch die Vorgesetzten berücksichtigt werden muss [15][S.12]. Hier ist zu gewährleisten, dass es für eine Bundeswehr in der Mitte der Gesellschaft keine wesentlichen gesellschaftlichen Unterschiede zu ihrem zivilen Umfeld gibt [15][S.8].

Dabei haben sich auch hier die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verändert. Gesundheitsfürsorge ist ein zentrales staatliches Anliegen. Wissenschaftlicher und technischer Fortschritt haben zu einem steigenden Anspruch der Bevölkerung und natürlich auch des Staatsbürgers in Uniform nach einer suffizienten und dem medizinischen Standard entsprechenden Versorgung geführt. Dabei richtet sich die Fürsorge und damit die zukünftige Gesundheitsversorgung der Bundeswehr heute und zukünftig auf Soldatinnen und Soldaten aus, die in Familien leben, die meist nur ein Kind haben, dieses Kind häufig erst in der vierten Lebensdekade bekommen und selbst zwischen 80 und 90 Jahre alt werden 11 [27].

Nicht zuletzt deshalb ist und bleibt es ein wichtiger ­Aspekt, für diese Familien eine umfassende Gesundheitsversorgung sicherstellen zu können, die auch in schwierigen Einsatzsituationen die notwendige Leistungsfähigkeit gewährleistet. Für den SanDstBw als zentraler Erbringer von Gesundheitsversorgung und für die Bundeswehr ist diese Entwicklung besonders herausfordernd, letzteres auch schon im täglichen Friedensbetrieb hinsichtlich der individuellen Ansprüche – ganz besonders aber in den unterschiedlichen Einsatzoptionen außerhalb Deutschlands. Das Fortschreiben und Umsetzen der fachlichen Leitlinie, d. h. ein Vorgehen und Handeln entlang des systematischen Abwägens von Nutzen und Risiken basierend auf den verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und die daraus resultierende Qualität erfahren so nochmal einen höheren Stellenwert als zum Ende des letzten Jahrhunderts.

Die notwendigen Leistungen adressieren in erster Linie die Angehörigen der Streitkräfte und setzen den Rahmen für die Umsetzung des § 31 Soldatengesetz [7], dies auch im Sinne einer ganzheitlichen und vollumfänglichen Versorgung von Einsatz- oder Wehrdienstgeschädigten bis hin zu Rehabilitation und strukturierter Wiedereingliederung 12 . Gesundheitsversorgung als die Aufgabe des Sanitätsdienstes der Bundeswehr ist in diesem Zusammenhang letztlich deutlich mehr als nur eine heilende, schützende und unterstützende Fachaufgabe [6][S.15ff].

(…)“Sanitätssoldaten haben so durch ihre dauerhaften hervorragenden Leistungen nicht nur den Weg für die politisch gewollte Einsatzorientierung deutscher Streitkräfte geebnet, sie haben auch das Bild deutscher Soldaten im Ausland wesentlich geprägt.“ (…) [6][S.21]

Literatur

  1. Adenauer K: 1. Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Handwerkertag, Düsseldorf, 27. April 1952. Bulletin 48/52; , letzter Aufruf 4. Juni 2021. mehr lesen
  2. Bartels HP, Glatz RL: Welche Reform die Bundeswehr heute braucht – Ein Denkanstoß. SWP Aktuell 2020: A 84. mehr lesen
  3. Baumann Z: Retrotopia. Berlin: Suhrkamp Verlag 2017 (zitiert nach Franz Schuh, Retro-Sehnsucht - Wenn die Hoffnung in der Vergangenheit liegt, In: DIE ZEIT Nr. 2/2018)
  4. Bericht der Strukturkommission der Bundeswehr: Vom Einsatz her Denken. Konzentration Flexibilität Effizienz. Berlin: Strukturkommission der Bundeswehr Oktober 2010: 32 und 101.
  5. Bericht der Weizsäcker-Kommission; Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr. Bericht der Kommission an die Bundesregierung. Hrsg. von der Kommission „Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr“, Berlin – Bonn, 23.Mai 2000: 14 ff. mehr lesen
  6. Bschleipfer T: Ethik einer Krisenmedizin: Kritische Analyse bereichsspezifischer Dilemmata: Ressourcenallokation, Instrumentalisierung und Doppelloyalität, Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades, Doktor der Philosophie, Fakultät für Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus, 10. Juli 2007. mehr lesen
  7. Bundesgesetzblatt: Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482), zuletzt geändert durch Artikel 188 V. v. 19. Juni 2020 BGBl. I S. 1328, (…) „§ 31 Abs. 1 Satz 1. , letzter Aufruf 4. Juni 2021. mehr lesen
  8. Bundesministerium der Verteidigung – Die Bundesministerin – Der Generalinspekteur: Positionspapier: Gedanken zur Bundeswehr der Zukunft. Berlin, 9. Februar 2021: 2 ff. , letzter Aufruf 4. März 2021. mehr lesen
  9. Bundesministerium der Verteidigung (BMVg): Inspekteur des Sanitätsdienstes (InspSan) - Fachliche Leitlinie für die sanitätsdienstliche Versorgung von Soldaten der Bundeswehr im Auslandseinsatz (27. September 1995).
  10. Bundesministerium der Verteidigung: Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft (Eckpunktepapier). Berlin, 18. Mai 2021: 16. , letzter Aufruf 4. Juni 2021. mehr lesen
  11. Bundesministerium der Verteidigung: K-10/16 Gesundheitsversorgung der Bundeswehr (gültig ab 1. September 2020): 4 (Präambel).
  12. Bundesministerium der Verteidigung: Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr vom 1. Juni 2016. BMVg 2016: 34. mehr lesen
  13. Bundesministerium für Bildung und Forschung: Forschung und Innovation für die Menschen - Die Hightech-Strategie 2025. Berlin: BMBF 2018: 16 ff. mehr lesen
  14. Bundesverfassungsgericht: Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 08. März 2002 – 1 BvR 1974/96 -, Rn. 1-19. mehr lesen
  15. Deutscher Bundestag: Die Konzeption der „Inneren Führung“ der Bundeswehr - Entstehungsgeschichte – Inhalte – Herausforderungen. BT Wissenschaftliche Dienste 2017; WD 2-3000 -041/7; 12. mehr lesen
  16. Groeschel K: Planung und Aufbau des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (Teil 2: ab 1956). WMM 1988; 32(1): 41-44 und 87-92.
  17. Hahn A, Kuffer M, Mihalic I, Mittag S, Strasser B (Hrsg.): Grünbuch 2020 zur öffentlichen Sicherheit. Berlin: Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit (ZOES) e. V. 2020: 7 und 29ff. , letzter Aufruf 4. Juni 2021. mehr lesen
  18. Homer (8. oder 7. Jahrhundert v. C.): Ilias. In: Homer: Ilias. Odyssee. In der Übertragung von Johann Heinrich Voß. München: Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG. 2002/4. Auflage Mai 2008; 11: 514-515. , letzter Aufruf 4. Juni 2021. mehr lesen
  19. Jachertz N: Ernst-Rebentisch-Lebensthema-Katastrophenschutz. Dtsch Ärztebl 2014: 111(5): A-181 / B-159 / C-153. mehr lesen
  20. Kickbusch I: Gesundheit als globales öffentliches Gut: eine politische Herausforderung im 21. Jahrhundert. , In: Politorbis. Zeitschrift zur Außenpolitik, Nr. 3/2005, S. 12-18. mehr lesen
  21. Müller B: Nur bedingt einsatzfähig. Loyal Das Magazin für Sicherheitspolitik 2021; 2: 13ff.
  22. Ocker K: Festansprache des Inspekteurs des Sanitätsdienstes anlässlich der Zentralfeier des Sanitätsdienstes zum 50-jährigen Bestehen der Bundeswehr. München 2006.
  23. Rebentisch E: Die Gesundheit der Soldaten: Dokumente zum Sanitäts- und Gesundheitswesen der Bundeswehr. Gräfelfing: Reed-Elsevier Medical Verlag, 1995.
  24. Rebentisch E: Festansprache des Inspekteurs des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundeswehr anlässlich der feierlichen Einweihung der Ernst-von-Bergmann-Kaserne und des Umzugs der Akademie des Sanitäts- und Gesundheitswesens in diese Liegenschaft, München 1980.
  25. Rebentisch E: Gedanken über eine neue Struktur des Sanitätswesens der Bundeswehr. Dtsch Ärztebl 1974; 71(47): 3427-3430. mehr lesen
  26. Schoeps S, Bick EW, Demmer KW: Die Entstehung der Maxime des Sanitätsdienstes der Bundeswehr als Grundlage der sanitätsdienstlichen Versorgung in den Einsätzen. In: Weltweit im Einsatz – der Sanitätsdienst der Bundeswehr 2020: Auftrag, Spektrum, Chancen, Bonn: BETA Verlag & Marketinggesellschaft mbH 2015: 3ff.
  27. Statistisches Bundesamt: Mehr Sterbefälle, weniger Geburten und Eheschließungen im Jahr 2020. , letzter Aufruf 4. Juni 2021. mehr lesen
  28. VBW - Zukunftsrat der Bayerischen Wirtschaft: Gesundheit und Medizin – Herausforderungen und Chancen, Analyse und Handlungsempfehlungen. München, Juli 2018: 4ff.
  29. Vilmar K: 1947-1997: Bundesärztekammer im Wandel (XVII): Die ärztliche Selbstverwaltung und ihr Beitrag zur Gestaltung des Gesundheitswesens. Von der Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern zur Bundesärztekammer. Dtsch Ärztebl 1997; 94(44): A-2891–2904. mehr lesen
  30. Willmanns JC: Der Sanitätsdienst im Römischen Reich. Eine sozialgeschichtliche Studie zum römischen Militärsanitätswesen nebst einer Prosopographie des Sanitätspersonals. Medizin der Antike, Band 2. Hildesheim: Olms-Weidmann,1995: 4ff.

Verfasser

Generalstabsarzt Dr. Norbert Weller

Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr

Chef des Stabes

Von-Kuhl-Straße 50, 56070 Koblenz

E-Mail: norbertweller@bundeswehr.org

 


1 Gesundheitsversorgung: Im Folgendem wird mit Blick auf die Bundeswehr grundsätzlich der Begriff Gesundheitsversorgung verwendet, als Oberbegriff für die Gesamtaufgabe, bestehend aus ambulanter, klinischer und rehabilitativer Behandlung, der Prävention, der Gesundheitssicherheit, der Förderung sowie der Planung und Entwicklung des gesamten Aufgabenfeldes. Das schließt Forschung, Lehre und Ausbildung sowie das Beschaffungs- und Finanzierungssystem mit ein.

2 (…) „Ernst Rebentisch wurde am 31.01.1920 in Offenbach geboren. Im Krieg kommandierte er unter anderem eine Panzerabteilung. Nach dem Krieg studierte er Medizin und wurde Chirurg. 1959 trat er in die Bundeswehr ein und machte schnell Karriere, zunächst bei der NATO, ab 1969 als Kommandeur der Sanitätsakademie der Bundeswehr in München; in dieser Zeit leitete er auch den Sanitätseinsatz bei den Olympischen Spielen 1972. Ein Jahr darauf wurde er stellvertretender und 1976 schließlich Inspekteur des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundeswehr. Als Rebentisch 1980 dort ausschied, wandte er sich verstärkt seinem Lebensthema, der Katastrophenmedizin zu. Er gehörte zu den Mitgründern der Deutschen Gesellschaft für Katastrophenmedizin und verfasste ein einschlägiges Standardwerk.“ (…) [5]

3 Außergewöhnliche gesundheitliche Gefahrenlagen: Krankheitsgeschehen verursacht durch hoch-pathogene Agenzien oder bei (bio)terroristischen Gefährdungslagen die durch hochpathogene Erreger oder biologische Toxine (B) bzw. chemische (C) sowie radiologische (R) und nukleare (N) Agenzien verursacht werden und schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung haben (Epidemien, Pandemien).

4 Erklärung Bundesverteidigungsminister Franz Josef Strauß zum Gesetz über die Organisation der militärischen Landesverteidigung: (…) „Nicht ausreichend berücksichtigt ist im bisherigen Organisationsschema und damit in der bisherigen Praxis die Stellung des Gesundheitswesens, dessen verantwortliche Leiter von oben bis unten ja im Interesse der Truppe und im Interesse des einzelnen Soldaten eine gewisse Unabhängigkeit von der rein militärischen Führung erhalten sollen“ (…) [1][S.279]

5 Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 2002: (...) “Der Gedanke der Selbstverwaltung und die Verleihung von Satzungsautonomie haben ihren guten Sinn darin, gesellschaftliche Kräfte zu aktivieren und den entsprechenden gesellschaftlichen Gruppen die Regelung solcher Angelegenheiten, die sie selbst betreffen und die sie in überschaubaren Bereichen am sachkundigsten beurteilen können, eigenverantwortlich zu überlassen und dadurch den Abstand zwischen Normgeber und Normadressat zu verringern.“ (…) [15]

6 Aus dem Bericht der Strukturkommission: „Am Ende des Restrukturierungsprozesses der Bundeswehr ist die Wahrnehmung der einheitlichen Personalführung der Bundeswehr aus einem gemischt zivil-militärischen Personalamt vollzogen. Damit wird den Organisationsprinzipien „Konzentration in Prozessen“, „Führung aus einer Hand“ und „Aufgabenwahrnehmung möglichst an nur einer Stelle“ Rechnung getragen sowie ein Maximum an Flexibilität erreicht. Im Übrigen ergeben sich dadurch weitere Einspareffekte [24].

7 Das Management der „wehrwissenschaftlichen Forschung“ sowie der Beschaffung liegt z.T. in der Verantwortung des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr(BAAINBw), die Verantwortung für Fragen der Grundlagen des Systems „Unentgeltliche truppenärztlichen Versorgung“ sowie für den Komplex Psychologie in der Abteilung Personal des BMVg.

8 Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (utV) umfasst im Sinne einer integrierten Versorgung neben der ambulanten, stationären und rehabilitativen Patientenversorgung, die Gesundheitsförderung und den Schutz der Gesundheit der Angehörigen der Bundeswehr. Das schließt auch die Anteile Begutachtung, Beratung und Unterstützung der Ausbildungs- und Übungstätigkeit unserer Land-, Luft- und Seestreitkräfte mit ein.

9 Institut für Radiobiologie der Bundeswehr, Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr, Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr, Institut für Präventivmedizin der Bundeswehr als Teil des zentralen Sanitätsdienstes; Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe und Schifffahrtmedizinisches Institut der Marine in der fachdienstlichen Zuständigkeit des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, truppendienstlich Anteil der jeweiligen Teilstreitkraft

10 Im Originaltext der entsprechenden Zentralen Dienstvorschrift: Sanitätsdienstliche Versorgung

11 Pressemitteilung Nr. 411 vom 16. Oktober 2020; (…) „Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) und das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) auf Basis einer neuen Studie zu Vaterschaften mitteilen, stieg seit 1991 das durchschnittliche Alter der Väter bei der Geburt eines Kindes um 3,6 Jahre auf 34,6 Jahre. Auch die Mütter der 2019 geborenen Kinder waren mit 31,5 Jahren im Durchschnitt 3,6 Jahre älter als die Mütter der Babys im Jahr 1991 (27,9 Jahre). Die zusammengefasste Geburtenziffer im Jahr 2019 lag bei 1,54 Kindern je Frau.“ (…) [35]

12 Der Bund hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Berufssoldaten und des Soldaten auf Zeit sowie ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses, zu sorgen.

Satz 2: Er hat auch für das Wohl des Soldaten zu sorgen, der freiwilligen Wehrdienst nach § 58b oder Wehrdienst nach Maßgabe des Vierten oder Fünften Abschnittes oder des Wehrpflichtgesetzes leistet; die Fürsorge für die Familie des Soldaten während des Wehrdienstes und seine Eingliederung in das Berufsleben nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst werden gesetzlich geregelt.“